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Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

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    Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

    Hallo,
    bei der Recherche zu meinem Problem im Internet und diesem Forum komme ich nicht weiter. Ich hoffe mir kann jemand helfen...

    Es geht um einen Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen von der Agentur für Arbeit, aufgrund einer kurzen Arbeitslosigkeit (Zuschüsse zu den Versicherungsbeiträgen).
    Beim "Belegabruf" wurde mir mitgeteilt, dass ich die Zuschüsse manuell eintragen muss - ich weiß aber nicht wo ich den Zuschuss eintragen soll?!

    Meine Frau ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Mache ich die Einträge daher in der Anlage Vorsorgeaufwand unter den Zeilen 17,19,22??

    Das Schriftstück von der Agentur für Arbeit sagt: Zuschuss zu Kranken-Pflege und Rentenversicherung - aber es gibt nur einen Betrag... Muss ich den irgendwie aufteilen?
    Oder in welche Zeile trage ich den Zuschuss ein?

    Gruß,
    Sascha

    #2
    AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

    Zitat von Sascha_ Beitrag anzeigen
    Meine Frau ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Mache ich die Einträge daher in der Anlage Vorsorgeaufwand unter den Zeilen 17,19,22??
    Hallo Sascha,

    du trägst alles nur in Zeile 22 ein.

    Tschüß

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      #3
      AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

      Wenn es sich um einen Zuschuss zu den Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung gehandelt hat, stimmt die Zeile 22.

      @Sascha schreibt allerdings:

      Zuschuss zu Kranken-Pflege und Rentenversicherung - aber es gibt nur einen Betrag...
      Wenn das so stimmt, muss es dafür auch getrennte Bescheinigungen (Belege) geben.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

        Die Eingabehilfe von Elsterformular schreibt zu den ZTuschüssen in der Anlage Vorsorgeaufwand:

        ... Weitere steuerfreie Zuschüsse zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen, z. B. von der Künstlersozialkasse oder der Deutschen Rentenversicherung Bund oder solche, die von der Besoldungsstelle während der Elternzeit oder an Wehrpflichtige gewährt werden, sind in den Zeilen 22 oder 27 anzugeben. ...

        Letztendlich dürfte eine Aufsplittung der Zuschüsse auf unterschuedliche Eingabezeilen auch deshalb nicht nötig sein, da sich durch eine Aufsplittung am Gesamtergebnis rechnerisch nichts ändert.

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          #5
          AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

          Hallo,

          warum Einträge bei KV?
          Der TE spricht von: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen
          das ist doch wohl etwas anderes

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

            Letztendlich dürfte eine Aufsplittung der Zuschüsse auf unterschiedliche Eingabezeilen auch deshalb nicht nötig sein, da sich durch eine Aufsplittung am Gesamtergebnis rechnerisch nichts ändert.
            Für Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung ist diese Aussage sicher zutreffend, Zuschüsse zu Altersvorsorgeaufwendungen (Siehe Themenüberschrift) dürfen damit aber nicht vermengt werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

              Hallo,
              Vielen Dank für die Antworten!
              In der Zeile 22 hatte ich den Betrag schon eingetragen.
              Was mich irritiert ist, das Elster einen Fehler anzeigt und verlangt, das in Zeile 17 und 19 was eingetragen werden muss!
              Schreibe ich dann 0 Euro in 17 und 19???
              Die Arbeitnehmer Beiträge sind ja schon in Zeile 12 erfasst?
              Gruß Sascha

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                #8
                AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

                Du hast im Titel des Themas geschrieben: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen!

                Die hätten in Zeile 22 nichts verloren! Altersvorsorge und Krankenkasse sind unterschiedlich zu erklären. Was steht denn auf der an das Finanzamt übermittelten Bescheinigung?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

                  Hallo,

                  auf dem Brief steht im Titel: Nachweis über die Zuschüsse zu den Versicherungsbeiträge Paragraph 173 und 174 Sozialgesetzbuch.

                  Als Zahlungsart steht auf dem Brief: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen

                  Gruß,
                  Sascha

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                    #10
                    AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

                    Wurde denn der Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen an das Finanzamt übermittelt?

                    Du hast im ersten Beitrag nämlich geschrieben:

                    Beim "Belegabruf" wurde mir mitgeteilt, dass ich die Zuschüsse manuell eintragen muss - ich weiß aber nicht wo ich den Zuschuss eintragen soll?!
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

                      Bei der suche nach diesem Thema bin ich auf das Forum gestossen und habe das gleiche Problem mit dieser Bescheinigung von der Bundesagentur für Arbeit. Bei dem Herunterladen der beim Finanzamt hinterlegten Dokumente für die vorausgefüllte Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2018 kann der Beleg nicht von Elster und nicht Quicksteuer verarbeitet werden. Die Bescheinigung enthält de Hinweis: "Verarbeitungsfehler - Solche Beträge können nicht zur automatisch Einfüllung in die Einkommensteuer verwendet werden. Die Werte sind manuell in die Steuererklärung einzugeben." Meine Frage ist, ob der Zuschuss ähnlich wie das Alg 1 das dem Progressionsvorbehalt unterliegt im Mantelbogen Zeile 96 erfasst werden.

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                        #12
                        AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

                        Meiner Meinung nach gehören solche Zuschüsse in der Anlage Vorsorgeaufwand erfasst. Sie mindern die Vorsorgeaufwendungen.

                        Für Zuschüsse zu Altersvorsorgeaufwendungen gibt es dort die Zeile 7.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

                          Vielen Dank für die Nachricht. Die Erstattungen, die in Zeile 7 eingegeben werden sollen betreffen u.a. Beiträge aus den Lohnsteuerbescheinigungen in Zeile 4. Die Zuschüsse werden von der Bundesagentur im Rahmen des Arbeitslosengeldes zur Absicherung des Arbeitslosen an die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung gezahlt und tauchen dort gar nicht auf. Tatsächlich hat die Bundesagentur für Arbeit einen Nachweis über Kranken, Pflege- und Rentenversicherung ausgestellt. Aus dem geht aber nicht hervor, wie der Betrag in der Steuererklärung erfasst werden muss. Anders dagegen bei dem Leistungsnachweis über das Arbeitslosengeld. Dort wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Arbeitslosengeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Nach dem Grundsatz, dass die in diesem Fall zwingende Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilt, ist der Zuschuss steuerlich ebenfalls wie das Arbeitslosengeld zu behandeln und meiner Meinung nach im Mantelbogen auf Seite 4 Zeile 96 zusammen mit dem Arbeitslosengeld einzutragen. Nur so wird die Besteuerung nach dem Progressionsvorbehalt erreicht.

                          Bei dem Steuerbescheid meiner Tochter hat das Finanzamt wie von dir auch erwähnt in der Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 7 den Zuschuss eingetragen. Dagegen werde ich Einspruch erheben, da in diesem Fall eine höhere Besteuerung in der Spitze erfolgt. Wir werden sehen was kommt.

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                            #14
                            AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

                            Die Überschrift zu diesem Thema lautet: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit. Dehalb bin ich davon ausgegangen, dass es sich um

                            einen Zuschuss an den Arbeitslosen handelt. Die Beiträge, die die Agentur für einen Arbeitslosen an die Renten- Und Krankenvversicherung entrichtet, sind für die Steuererklärung

                            m. E. überhaupt nicht relevant. Deshalb gibt es ja auch eine eigene Leistungsbescheinigung für das Arbeitslosengeld.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              AW: Zuschuss zu Altersvorsorgeaufwendungen Agentur für Arbeit

                              Tut mir leid, dass da ein Missverständnis entstanden ist. Es geht in dem Fall von meiner Tochter, die in 2018 einige Monate arbeitslos war, um den "Nachweis über Zuschüsse zu den Versicherungsbeiträgen nach §§ 173 und 174 Drittes Buch Sozialgesetzbuch für das Kalenderjahr 2018". Dieser Nachweis wurde auch dem Finanzamt gemeldet. Ich war auch davon ausgegangen, dass dieser Zuschuss, der ja direkt an die Versicherungsträger gegangen ist, für die Steuer nicht relevant ist. Das Finanzamt hat den Wert TEUR 2 in Zeile 7 der "Anlage Vorsorgeaufwand" eingetragen. Mein telefonischer Einwand am heutigen Tag beim Finanzamt war erfolglos, sodass ich mich entschlossen habe Einspruch einzulegen. Wenn die Besteuerung überhaupt relevant ist ,dann m.E. über den Progressionsvorbehalt wie das Arbeitslosengeld.

                              Mit freundlichen Grüßen
                              Karotte1944

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