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Kinderbetreuungskosten für Kind unter 3 - wo eintragen?

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    Kinderbetreuungskosten für Kind unter 3 - wo eintragen?

    Hallo,

    ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2011 und habe im Internet widersprüchliche Aussagen zum Thema Kinderbetreuungskosten gefunden.

    Ich möchte gern wissen, wo ich die Betreuungskosten für meinen Sohn eintragen muss - auf der Anlage Kind unter Betreuungskosten oder bei mir als Sonderausgaben/Werbungskosten?

    Unsere Situation:
    - verheiratet = gemeinsame Veranlagung
    - Sohn unter 3 Jahre
    - betreut von November - Dezember 2011 durch eine Tagesmutter
    - beide Elternteile berufstätig

    Schöne Grüße,
    Salsannett

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten für Kind unter 3 - wo eintragen?

    seite 3 der anlage kind, da beide elternteile erwerbstaetig waren, findet eine beruecksichtigung als werbungskosten oder betriebsausgaben statt, je nachdem bei welchem elternteil das zu beruecksichtigen ist und ob er/sie angestellt oder selbständig ist.

    jedenfalls auszufuellen sind die Zeilen 61, 62, 69 und 87, dazu noch aus dem block 77-86 das was auf ihre familie zutrifft. die eingabehilfe gibt da auch nochmal hinweise, zB bzgl. des abziehbaren 2/3 betrages.

    bei weiteren fragen, braucht es mehr details ;-)

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      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten für Kind unter 3 - wo eintragen?

      Danke für die Antworten!

      dann trag ich das so ein

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