Hallo,
ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2011 und habe im Internet widersprüchliche Aussagen zum Thema Kinderbetreuungskosten gefunden.
Ich möchte gern wissen, wo ich die Betreuungskosten für meinen Sohn eintragen muss - auf der Anlage Kind unter Betreuungskosten oder bei mir als Sonderausgaben/Werbungskosten?
Unsere Situation:
- verheiratet = gemeinsame Veranlagung
- Sohn unter 3 Jahre
- betreut von November - Dezember 2011 durch eine Tagesmutter
- beide Elternteile berufstätig
Schöne Grüße,
Salsannett
ich sitze gerade an meiner Steuererklärung für 2011 und habe im Internet widersprüchliche Aussagen zum Thema Kinderbetreuungskosten gefunden.
Ich möchte gern wissen, wo ich die Betreuungskosten für meinen Sohn eintragen muss - auf der Anlage Kind unter Betreuungskosten oder bei mir als Sonderausgaben/Werbungskosten?
Unsere Situation:
- verheiratet = gemeinsame Veranlagung
- Sohn unter 3 Jahre
- betreut von November - Dezember 2011 durch eine Tagesmutter
- beide Elternteile berufstätig
Schöne Grüße,
Salsannett
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