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Übungsleiterpauschale versus Kleinunternehmerregelung

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    Übungsleiterpauschale versus Kleinunternehmerregelung

    Hallo,

    ich habe folgende Frage:
    ich bin seit 5 Jahren für eine gemeinnützige Organisation nebenberuflich tätig im Bereich Seminarleitung und Moderation. Bisher habe ich diese Tätigkeit immer über die Kleinunternehmerregelung steuerlich geltend gemacht. Nun meine Frage. Kann ich nun automatisch wechseln und meine Honorare als Übungsleiterpauschale in der Einkommensteuererklärung geltend machen und so den Steuerfreibetrag in Höhe von 2100 Euro geltend machen?
    Muss ich eine Erklärung über den Wechsel gegenüber dem Finanzamt abgeben?
    MfG
    Harald

    #2
    AW: Übungsleiterpauschale versus Kleinunternehmerregelung

    Du bist hier im Unterforum Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn). An dieses Forum kannst Du Dich wenden, wenn Du Probleme mit der Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung für Deine Arbeitnehmer hast.

    Du möchtest gern auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, um die Übungsleiterpauschale bei der Einkommensteuer geltend machen zu können. Die Kleinunternehmerregelung betrifft aber die Umsatzsteuer.

    Kommentar


      #3
      AW: Übungsleiterpauschale versus Kleinunternehmerregelung

      Irgendwie bringen Sie da etwas durcheinander: "Kleinunternehmerregelung" gehört zur Umsatzsteuer und hat mit Einkommensteuer nichts zu tun. Vereinfacht gesagt bedeutet das, dass Sie sich die Umsatzsteuererklärung schenken können, wenn Ihre Umsätze, d.h. die Einnahmen VOR Abzug der Ausgaben, unter 17.500 EUR pro Jahr liegen.

      Bei der Einkommensteuer gibt es in § Nr. 26 EStG die Übungsleiterpauschale. Ob die auf Sie zutrifft, müssen sie sich anhand des Gesetzestextes und R 3.26 LStR mal anschauen oder mit dem Finanzbeamten oder Steuerberater Ihres Vertrauens bebabbeln. Falls sie anzuwenden ist, haben Sie auch KEIN Wahlrecht, d.h. entweder IST sie anzuwenden oder nicht. Es besteht keinerlei Bindung daran, wie das ggf. fälschlicherweise im Vorjahr gehandhabt wurde. Abgesehen davon kann das ja auch wechseln ggf. auch innerhalb eines Jahres, weil z.B. die Nebenberuflichkeitsgrenze von einem Drittel Arbeitszeit einer vergleichbaren Haupttätigkeit über- oder unterschritten wird.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

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