Hallo,
ich habe folgende Frage:
ich bin seit 5 Jahren für eine gemeinnützige Organisation nebenberuflich tätig im Bereich Seminarleitung und Moderation. Bisher habe ich diese Tätigkeit immer über die Kleinunternehmerregelung steuerlich geltend gemacht. Nun meine Frage. Kann ich nun automatisch wechseln und meine Honorare als Übungsleiterpauschale in der Einkommensteuererklärung geltend machen und so den Steuerfreibetrag in Höhe von 2100 Euro geltend machen?
Muss ich eine Erklärung über den Wechsel gegenüber dem Finanzamt abgeben?
MfG
Harald
ich habe folgende Frage:
ich bin seit 5 Jahren für eine gemeinnützige Organisation nebenberuflich tätig im Bereich Seminarleitung und Moderation. Bisher habe ich diese Tätigkeit immer über die Kleinunternehmerregelung steuerlich geltend gemacht. Nun meine Frage. Kann ich nun automatisch wechseln und meine Honorare als Übungsleiterpauschale in der Einkommensteuererklärung geltend machen und so den Steuerfreibetrag in Höhe von 2100 Euro geltend machen?
Muss ich eine Erklärung über den Wechsel gegenüber dem Finanzamt abgeben?
MfG
Harald
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