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Anlage Unterhalt - Partnerin später Ehefrau

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    Anlage Unterhalt - Partnerin später Ehefrau

    Nabend zusammen,

    ich habe ein Frage bezüglich Unterhalt für eine im Haushalt lebende Person.

    Meine Freundin und ich wohnen zusammen und die Agentur für Arbeit hat aufgrund meines Einkommens ihren ALG Antrag abgelehnt und das Jahr auf Probe nicht bewilligt aufgrund eines Kindes im Haushalt. (nicht das Gemeinsame!)
    Die beiden lebten also quasi auf meine Kosten im gemeinsamen Haushalt und grundsätzlich besteht ja dann die Möglichkeit im Jahr 8004,-€ bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Wie ist das denn, wenn man im selben Jahr (hier: 2013) heiratet? (25.10.2013)? Kann ich dann anteilig für die 294 Tage ( 01.01. - 24.10.13) Unterhalt angeben oder entfällt das ganz?
    Bin für jeden Tipp dankbar.

    LG SKnebel86

    #2
    AW: Anlage Unterhalt - Partnerin später Ehefrau

    Die Anlage Unterhalt scheidet aus, wenn Ihr kein gemeinsames Kind habt.
    Die Anlage Unterhalt scheidet zudem bei der Möglichkeit der Zusammenveranlagung aus.
    Mfg

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      #3
      AW: Anlage Unterhalt - Partnerin später Ehefrau

      Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
      Die Anlage Unterhalt scheidet aus, wenn Ihr kein gemeinsames Kind habt.
      Die Anlage Unterhalt scheidet zudem bei der Möglichkeit der Zusammenveranlagung aus.
      Wieso scheidet die Anlage Unterhalt aus, wenn wir kein gemeinsames Kind haben? Unter Punkt 41, kann ich doch angeben, das diese Person nicht gesetzlich Unterhaltsberechtigt ist, aber durch unser Zusammenleben öffentliche Mittel nicht gewährt wurden.

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        #4
        AW: Anlage Unterhalt - Partnerin später Ehefrau

        Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
        Die Anlage Unterhalt scheidet aus, wenn Ihr kein gemeinsames Kind habt.
        Die Anlage Unterhalt scheidet zudem bei der Möglichkeit der Zusammenveranlagung aus.

        Hallo,
        Die erste Aussage ist natürlich so nicht richtig. Ihr habt bis zur Hochzeit in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt. Deine Partnerin hat aufgrund deines Einkommens keine Sozialleistungen erhalten. Folglich kannst du die Unterstützung bis zur Hochzeit berücksichtigen.

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          #5
          AW: Anlage Unterhalt - Partnerin später Ehefrau

          Vielen Dank für die Antwort robert47. Hatte mich schon gewundert über die 1. Antwort. Also ist es so wie ich vermutet habe. Dann geht das ganze jetzt zum FA. Danke nochmal...

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            #6
            AW: Anlage Unterhalt - Partnerin später Ehefrau

            Zusammenveranlagung und Unterhalt in einem Jahr??? Würde mich auf den ersten Blick wundern, wenn das ginge.

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              #7
              AW: Anlage Unterhalt - Partnerin später Ehefrau

              Sorry,

              ich glaube Kloebi hat Recht. Die erste Antwort von elster-tester war so falsch, dass ich mich zu sehr darauf konzentriert habe und übersehen, dass Heirat und Unterhalt ins gleiche Jahr fallen.

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