Nabend zusammen,
ich habe ein Frage bezüglich Unterhalt für eine im Haushalt lebende Person.
Meine Freundin und ich wohnen zusammen und die Agentur für Arbeit hat aufgrund meines Einkommens ihren ALG Antrag abgelehnt und das Jahr auf Probe nicht bewilligt aufgrund eines Kindes im Haushalt. (nicht das Gemeinsame!)
Die beiden lebten also quasi auf meine Kosten im gemeinsamen Haushalt und grundsätzlich besteht ja dann die Möglichkeit im Jahr 8004,-€ bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Wie ist das denn, wenn man im selben Jahr (hier: 2013) heiratet? (25.10.2013)? Kann ich dann anteilig für die 294 Tage ( 01.01. - 24.10.13) Unterhalt angeben oder entfällt das ganz?
Bin für jeden Tipp dankbar.
LG SKnebel86
ich habe ein Frage bezüglich Unterhalt für eine im Haushalt lebende Person.
Meine Freundin und ich wohnen zusammen und die Agentur für Arbeit hat aufgrund meines Einkommens ihren ALG Antrag abgelehnt und das Jahr auf Probe nicht bewilligt aufgrund eines Kindes im Haushalt. (nicht das Gemeinsame!)
Die beiden lebten also quasi auf meine Kosten im gemeinsamen Haushalt und grundsätzlich besteht ja dann die Möglichkeit im Jahr 8004,-€ bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Wie ist das denn, wenn man im selben Jahr (hier: 2013) heiratet? (25.10.2013)? Kann ich dann anteilig für die 294 Tage ( 01.01. - 24.10.13) Unterhalt angeben oder entfällt das ganz?
Bin für jeden Tipp dankbar.
LG SKnebel86
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