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Anlage Kind

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    Anlage Kind

    Hallo *,

    mein Sohn (über 18) hat im letzten Jahr bis Juli eine Umschulung gemacht. Im Februar wurde er Vater. Lt. Plausibilitätsprüfung wird er dadurch nur noch bis zu diesem Zeitpunkt berücksichtigt. Eine Berechnung findet aus diesen Gründen nicht statt.
    Bin ich denn überhaupt verpflichtet die Anlage Kind auszufüllen?

    Grüße
    Marion

    #2
    AW: Anlage Kind

    Wenn Du Anspruch auf Kindergeld hast dann solltest Du auch die Anlage Kind ausfüllen!

    Wie, die Plausibilitätsprüfung berücksichtigt ein Kind nur, solange es selbst kein Kind hat? Wie hast Du denn in ElsterFormular eingegeben, dass ein Kind Deines Kindes existiert?

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Kind

      Hallo

      @L. E. Fant

      aus der Eingabehilfe
      Ist Ihr Kind bereits selbst Mutter oder Vater eines Kindes, muss grundsätzlich der andere Elternteil für den Unterhalt Ihres Kindes und Enkelkindes aufkommen. Geben Sie hierzu bitte das Geburtsdatum dieses Enkelkindes (bei mehreren Enkelkindern das Geburtsdatum des ersten Enkelkindes) an.

      Zeile 15 Anlage Kind letztes Feld : Das Kind hat ein eigenes Kind seit

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage Kind

        Upps.

        Danke Figul. Da werd ich also immer ein Auge auf meine Tochter werfen müssen, wenn sie mal soweit ist

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