Hallo *,
mein Sohn (über 18) hat im letzten Jahr bis Juli eine Umschulung gemacht. Im Februar wurde er Vater. Lt. Plausibilitätsprüfung wird er dadurch nur noch bis zu diesem Zeitpunkt berücksichtigt. Eine Berechnung findet aus diesen Gründen nicht statt.
Bin ich denn überhaupt verpflichtet die Anlage Kind auszufüllen?
Grüße
Marion
mein Sohn (über 18) hat im letzten Jahr bis Juli eine Umschulung gemacht. Im Februar wurde er Vater. Lt. Plausibilitätsprüfung wird er dadurch nur noch bis zu diesem Zeitpunkt berücksichtigt. Eine Berechnung findet aus diesen Gründen nicht statt.
Bin ich denn überhaupt verpflichtet die Anlage Kind auszufüllen?
Grüße
Marion
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