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Einkommenssteuererklärung 2013 bei Kombination Studium/Job/Freiberufliche Tätigkeit?

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    Einkommenssteuererklärung 2013 bei Kombination Studium/Job/Freiberufliche Tätigkeit?

    Liebes Forenmitglieder,

    ich sitze gerade vor meiner ersten Einkommenssteuererklärung und da tauchen doch ein paar Fragen auf. Meine bisherige Suche im Forum und auf anderen Seiten ist leider nicht wirklich weiterführend gewesen, aber vielleicht weiß ja hier jemand Rat.

    Folgende Ausgangssituation:

    2013 war ich Vollzeitstudent und habe das komplette Jahr als studentische Hilfskraft an meiner Uni gearbeitet mit einem Verdienst von unter 450 Euro/Monat. Im Dezember habe ich außerdem noch an einer anderen Uni als Tarifangestellter auf einer 0,5-Stelle gearbeitet.

    Daneben war ich als Theaterpädagoge an zwei Schulprojekten beteiligt, für die mich im Vorfeld als Freiberufler beim Finanzamt angemeldet und eine Steuernummer für die Rechnungsstellung erhalten habe. Bei der Antragsstellung habe ich auch angegeben, dass ich von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden möchte (Kleinunternehmerregelung). Die Schulprojekte liefen einmal 5 Monate und 1 Monat. Insgesamt habe ich dort 2100 Euro verdient.

    Soweit ich informiert bin, muss ich eine Einkommenssteuererklärung abgeben, obwohl ich unter der Freibetragsgrenze von 8.354 Euro liege, da ich Nebeneinkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit hatte. Eine formlose Einkommens-Überschuss-Rechnung für die freiberufliche Tätigkeit habe ich auch erstellt. Die Angaben zur halben Stelle in Anlage N waren ebenfalls unproblematisch. So weit, so gut.

    1.) Mir stellt sich jetzt die Frage, ob und wo die freiberufliche Tätigkeit in der Einkommenssteuererklärung einzubauen ist: Anlage S und/oder zusätzlich auch Anlage EÜR? In der Anlage S kommt für mich zunächst nur Feld 4 in Frage, aber müssen dort noch weitere Felder ausgefüllt werden?

    2.) Könnte die Tätigkeit bzw. der Gewinn nicht auch unter die Übungsleiterpauschale fallen (mir ist nicht ganz klar, ob und wo in meinem Fall die Unterschiede liegen)? Wenn ja, wo wäre dann das entsprechende Feld dafür?

    3.) Muss die Einkommenssteuererklärung zwingend digital/über Elster eingereicht werden? Ich hatte irgendwo gelesen, dass dem so ist, wenn man auch Einkommen aus einer selbständigen/freiberuflichen Tätigkeit hatte. Wie läuft das dann mit den Belegen: Müssen welche zusätzlich per Post eingereicht werden und wenn ja, welche?

    Das war jetzt etwas viel Text, aber ich hoffe, damit ist mein Anliegen ausreichend verständlich geworden. Ich freue mich über jeden Hinweis und vielen, vielen Dank im Vorraus!

    #2
    AW: Einkommenssteuererklärung 2013 bei Kombination Studium/Job/Freiberufliche Tätigke

    Hallo Micha1982,

    zu 1. -> Anlage S Zeile 4 ist ok. In der Anlage EÜR erklärst du, wie der Gewinn entsteht Einnahmen minus Ausgaben, in deinem Fall formlos möglich.

    zu 3. -> elektronische Verpflichtung stimmt, das Programm kannst du frei wählen. Elsterformular ist kostenlos, würde sich anbieten.
    Belege in deinem Fall würde ich immer erst auf Anforderung nachschicken.
    Zwingend vorgeschrieben sind Steuerbescheinigungen von Banken oder VWL.

    Tschüß

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      #3
      AW: Einkommenssteuererklärung 2013 bei Kombination Studium/Job/Freiberufliche Tätigke

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hallo Micha1982,

      zu 1. -> Anlage S Zeile 4 ist ok. In der Anlage EÜR erklärst du, wie der Gewinn entsteht Einnahmen minus Ausgaben, in deinem Fall formlos möglich.

      zu 3. -> elektronische Verpflichtung stimmt, das Programm kannst du frei wählen. Elsterformular ist kostenlos, würde sich anbieten.
      Belege in deinem Fall würde ich immer erst auf Anforderung nachschicken.
      Zwingend vorgeschrieben sind Steuerbescheinigungen von Banken oder VWL.

      Tschüß
      Zur Ergänzung: Wenn du die Gewinnermittlung nicht nach Anlage EÜR erstellst, musst du die formlose Gewinnermittlung natürlich auch zwingend per POST reinschicken.


      zu 2) kommt darauf an. Von wem genau hast du wofür genau Geld bekommen? Im übrigen gibt es entweder den Freibetrag oder die tatsächlichen Ausgaben. Beides geht nicht.
      Zuletzt geändert von Elster-Tester; 07.05.2014, 19:59.
      Mfg

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        #4
        AW: Einkommenssteuererklärung 2013 bei Kombination Studium/Job/Freiberufliche Tätigke

        Könnte die Tätigkeit bzw. der Gewinn (aus der Tätigkeit als Theaterpädagoge) nicht auch unter die Übungsleiterpauschale fallen (mir ist nicht ganz klar, ob und wo in meinem Fall die Unterschiede liegen)?


        § 3 Nr. 26 EStG (Auszug)
        Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder ......im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, oder einer unter § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 2 400 Euro im Jahr.

        Da ich die Einzelheiten der Ausgestaltung deiner Tätigkeit als Theaterpädagoge nicht kenne, kann ich das nicht beurteilen.

        Zwei Beispiele: Einer meiner Söhne gab früher an einer Schule Instrumentalunterricht nach einem von der Schule vorgegebenem Stundenplan und zwar für Schüler, die ein Instrument im Rahmen ihrer Lehrplans erlernen mussten. Die Honorare waren eindeutig Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und normal zu versteuern. Inzwischen leitet er einen Kirchenchor, das fällt ebenso eindeutig unter die Übungsleiterpauschale.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Einkommenssteuererklärung 2013 bei Kombination Studium/Job/Freiberufliche Tätigke

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Könnte die Tätigkeit bzw. der Gewinn (aus der Tätigkeit als Theaterpädagoge) nicht auch unter die Übungsleiterpauschale fallen (mir ist nicht ganz klar, ob und wo in meinem Fall die Unterschiede liegen)?


          § 3 Nr. 26 EStG (Auszug)
          Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder ......im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat belegen ist, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, oder einer unter § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 2 400 Euro im Jahr.

          Da ich die Einzelheiten der Ausgestaltung deiner Tätigkeit als Theaterpädagoge nicht kenne, kann ich das nicht beurteilen.

          Zwei Beispiele: Einer meiner Söhne gab früher an einer Schule Instrumentalunterricht nach einem von der Schule vorgegebenem Stundenplan und zwar für Schüler, die ein Instrument im Rahmen ihrer Lehrplans erlernen mussten. Die Honorare waren eindeutig Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und normal zu versteuern. Inzwischen leitet er einen Kirchenchor, das fällt ebenso eindeutig unter die Übungsleiterpauschale.
          Vielen Dank erstmal für die hilfreichen Antworten!

          Bei der Tätigkeit handelte es sich um die theaterpädagogische Arbeit mit Schulkindern, dh. Theaterstück entwickeln, gemeinsam proben, Stück aufführen etc. Angesiedelt war das an einer alternativpädagogischen Gesamtschule (so die Eigenbezeichnung, da weiß ich schonmal gar nicht, ob die als juristische Person öffentlichen Rechts gilt).
          Projekt 1 fand in Zusammenarbeit mit einer Lehrerin statt und war in den Stundenplan eingebettet, ohne dass es eine konkrete Vorgabe laut Lehrplan für die Unterrichtszeit gab bzw. die Schüler ein Theaterprojekt durchführen mussten (freiwillige Basis). Projekt 2 führte ich alleine durch, es fand im Rahmen einer Projektwoche zu einem von der Schule vorgegebenen Oberthema statt. Die Arbeit war auch wieder ohne konkrete Vorgabe durch den Lehrplan und die Teilnehme der Schüler freiwillig.

          Verstehe ich das richtig, dass die Unterrichtstätigkeit im oben genannten Beispiel von Charlie24 allein deshalb nicht unter die Übungsleiterpauschale fiel, weil sie eingebettet war in den Lehrplan der Schule un damit verpflichtend für die Schüler, somit also nicht als gemeinnützig etc. im Sinne § 3 Nr. 26 EStG verstanden werden kann?

          In dem Fall hätte ich meine Tätigkeit jetzt als Übungsleitertätigkeit mit pädagogischer und gemeinnütziger Ausrichtung verstanden. Aber ehrlich gesagt steige ich da nicht so wirklich durch...

          Davon mal abgesehen: Wie relevant ist es eigentlich, ob ich das ganze als zu versteuernde, selbständige Tätigkeit angebe oder im Sinne einer Übungsleiterpauschale? Ich bleibe mit meinem Gesamteinkommen doch eh unter der Freibetragsgrenze von 8000 Euro.

          Tschüß

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            #6
            AW: Einkommenssteuererklärung 2013 bei Kombination

            Wenn eh keine Steuern rauskommen, is es doch egal.
            Mfg

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