Liebes Forenmitglieder,
ich sitze gerade vor meiner ersten Einkommenssteuererklärung und da tauchen doch ein paar Fragen auf. Meine bisherige Suche im Forum und auf anderen Seiten ist leider nicht wirklich weiterführend gewesen, aber vielleicht weiß ja hier jemand Rat.
Folgende Ausgangssituation:
2013 war ich Vollzeitstudent und habe das komplette Jahr als studentische Hilfskraft an meiner Uni gearbeitet mit einem Verdienst von unter 450 Euro/Monat. Im Dezember habe ich außerdem noch an einer anderen Uni als Tarifangestellter auf einer 0,5-Stelle gearbeitet.
Daneben war ich als Theaterpädagoge an zwei Schulprojekten beteiligt, für die mich im Vorfeld als Freiberufler beim Finanzamt angemeldet und eine Steuernummer für die Rechnungsstellung erhalten habe. Bei der Antragsstellung habe ich auch angegeben, dass ich von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden möchte (Kleinunternehmerregelung). Die Schulprojekte liefen einmal 5 Monate und 1 Monat. Insgesamt habe ich dort 2100 Euro verdient.
Soweit ich informiert bin, muss ich eine Einkommenssteuererklärung abgeben, obwohl ich unter der Freibetragsgrenze von 8.354 Euro liege, da ich Nebeneinkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit hatte. Eine formlose Einkommens-Überschuss-Rechnung für die freiberufliche Tätigkeit habe ich auch erstellt. Die Angaben zur halben Stelle in Anlage N waren ebenfalls unproblematisch. So weit, so gut.
1.) Mir stellt sich jetzt die Frage, ob und wo die freiberufliche Tätigkeit in der Einkommenssteuererklärung einzubauen ist: Anlage S und/oder zusätzlich auch Anlage EÜR? In der Anlage S kommt für mich zunächst nur Feld 4 in Frage, aber müssen dort noch weitere Felder ausgefüllt werden?
2.) Könnte die Tätigkeit bzw. der Gewinn nicht auch unter die Übungsleiterpauschale fallen (mir ist nicht ganz klar, ob und wo in meinem Fall die Unterschiede liegen)? Wenn ja, wo wäre dann das entsprechende Feld dafür?
3.) Muss die Einkommenssteuererklärung zwingend digital/über Elster eingereicht werden? Ich hatte irgendwo gelesen, dass dem so ist, wenn man auch Einkommen aus einer selbständigen/freiberuflichen Tätigkeit hatte. Wie läuft das dann mit den Belegen: Müssen welche zusätzlich per Post eingereicht werden und wenn ja, welche?
Das war jetzt etwas viel Text, aber ich hoffe, damit ist mein Anliegen ausreichend verständlich geworden. Ich freue mich über jeden Hinweis und vielen, vielen Dank im Vorraus!
ich sitze gerade vor meiner ersten Einkommenssteuererklärung und da tauchen doch ein paar Fragen auf. Meine bisherige Suche im Forum und auf anderen Seiten ist leider nicht wirklich weiterführend gewesen, aber vielleicht weiß ja hier jemand Rat.
Folgende Ausgangssituation:
2013 war ich Vollzeitstudent und habe das komplette Jahr als studentische Hilfskraft an meiner Uni gearbeitet mit einem Verdienst von unter 450 Euro/Monat. Im Dezember habe ich außerdem noch an einer anderen Uni als Tarifangestellter auf einer 0,5-Stelle gearbeitet.
Daneben war ich als Theaterpädagoge an zwei Schulprojekten beteiligt, für die mich im Vorfeld als Freiberufler beim Finanzamt angemeldet und eine Steuernummer für die Rechnungsstellung erhalten habe. Bei der Antragsstellung habe ich auch angegeben, dass ich von der Umsatzsteuerpflicht befreit werden möchte (Kleinunternehmerregelung). Die Schulprojekte liefen einmal 5 Monate und 1 Monat. Insgesamt habe ich dort 2100 Euro verdient.
Soweit ich informiert bin, muss ich eine Einkommenssteuererklärung abgeben, obwohl ich unter der Freibetragsgrenze von 8.354 Euro liege, da ich Nebeneinkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit hatte. Eine formlose Einkommens-Überschuss-Rechnung für die freiberufliche Tätigkeit habe ich auch erstellt. Die Angaben zur halben Stelle in Anlage N waren ebenfalls unproblematisch. So weit, so gut.
1.) Mir stellt sich jetzt die Frage, ob und wo die freiberufliche Tätigkeit in der Einkommenssteuererklärung einzubauen ist: Anlage S und/oder zusätzlich auch Anlage EÜR? In der Anlage S kommt für mich zunächst nur Feld 4 in Frage, aber müssen dort noch weitere Felder ausgefüllt werden?
2.) Könnte die Tätigkeit bzw. der Gewinn nicht auch unter die Übungsleiterpauschale fallen (mir ist nicht ganz klar, ob und wo in meinem Fall die Unterschiede liegen)? Wenn ja, wo wäre dann das entsprechende Feld dafür?
3.) Muss die Einkommenssteuererklärung zwingend digital/über Elster eingereicht werden? Ich hatte irgendwo gelesen, dass dem so ist, wenn man auch Einkommen aus einer selbständigen/freiberuflichen Tätigkeit hatte. Wie läuft das dann mit den Belegen: Müssen welche zusätzlich per Post eingereicht werden und wenn ja, welche?
Das war jetzt etwas viel Text, aber ich hoffe, damit ist mein Anliegen ausreichend verständlich geworden. Ich freue mich über jeden Hinweis und vielen, vielen Dank im Vorraus!
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