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Ust-Frei für Postsendungen???

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    Ust-Frei für Postsendungen???

    Hallo, bin Neuling in Sachen Steuern.

    Ich betreibe ein Onlinehandel und verschicke logischerweise Ware.

    In der Rechnung an den Kunden Schreibe ich die Versandkosten per Paket mit 19% Ust aus.
    Wie verhält sich das mit Warensendungen oder Briefe? laut Gesetz stecken dort doch keine Ust drinn??
    Kann ich diese mit 0% Ust auf der Rechnung Aussteuern?

    Bei meinen Artikeln gebe ich immer 2,50 € Warenversand an. meine Rechnung würde dann wie folgt aussehen:

    Beispiel: Artikel..................Ust........VK.Brutto..... VK.Netto.....Netto Gesamt

    ............Fußball.................19%........5,9 9...........5,03...........5,03
    ............Verpackung...........19%........0,60.. .........0,50..........0,50
    ............POST Warensen.....0%........1,90............1,90....... ...1,90

    .............Gesamt Brutto 5,49


    Wie und wo trage ich die Postsendungen bei der Ust-Voranmeldung und später bei der Jahres EÜR ein???

    Wäre super wenn mir einer weiterhelfen könnte........Danke
    Zuletzt geändert von Lische77; 24.03.2015, 16:08.

    #2
    AW: Ust-Frei für Postsendungen???

    Hallo Lische,

    für Unternehmer empfehle ich ein Existenzgründerseminar oder den Gang zum Steuerberater und möglichst bevor man sich selbstständig macht.

    Steuerberatung ist hier nicht erlaubt. Hier helfen Anwender anderen Anwendern bei Problemen mit der elektronischen Steuererklärung.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Ust-Frei für Postsendungen???

      oh sorry,

      dann hab ich was falsch verstanden.

      Steuerberater??????????????

      Ich hab bei 3 Steuerberatern angerufen. Die wollten sich bei mir melden zwecks Termin................Ich warte heute noch auf den Rückruf!!!

      Jetzt versuch ich krampfhaft an infos zu kommen bevor ich etwas falsch mache?????????????

      Sorry, dass ich gefragt habe soll nicht wieder vorkommen

      und mal abgesehen davon hab ich probleme mit der steuererklärung - trage ich das als umsatzsteuerfreie umsätze ein und wenn ja wo????? das war hier meine frage

      und ein steuerberater sagt mir wohl kaum wie man mit steuern umgeht, schließlich ist das sein job und will geld verdienen
      Zuletzt geändert von Lische77; 24.03.2015, 16:17.

      Kommentar


        #4
        AW: Ust-Frei für Postsendungen???

        und ein steuerberater sagt mir wohl kaum wie man mit steuern umgeht, schließlich ist das sein job und will geld verdienen
        Damit ein Steuerberater sein Geld auch verdienen kann, ist Steuerberatung nicht jedermann erlaubt. Er wird dir gegen Bezahlung natürlich sagen, wie man mit Steuern umgeht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Ust-Frei für Postsendungen???

          Tja, Liesche, ein Softwareforum ist jedenfalls nicht für Deine Fragen geeignet. Bevor Du Dich total verstolperst zitiere ich aber noch aus § 10 Umsatzsteuergesetz:

          Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen und bei dem innergemeinschaftlichen Erwerb nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer

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            #6
            AW: Ust-Frei für Postsendungen???

            Nach dem Umsatzsteuergesetz sind steuerfrei "Universaldienstleistungen nach Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft und die Verbesserung der Dienstequalität (ABl. L 15 vom 21.1.1998, S. 14, L 23 vom 30.1.1998, S. 39), die zuletzt durch die Richtlinie 2008/6/EG (ABl. L 52 vom 27.2.2008, S. 3) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung. Die Steuerbefreiung setzt voraus, dass der Unternehmer sich entsprechend einer Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern gegenüber dieser Behörde verpflichtet hat, flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Gesamtheit der Universaldienstleistungen oder einen Teilbereich dieser Leistungen nach Satz 1 anzubieten."
            Wenn man sich jetzt fragt, ob man a) flächendeckend im gesamten Bundesgebiet Post-Universaldienstleistungen anbietet oder b) einen Onlineshop betreibt, kann man die Frage auch selbst beantworten.

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              #7
              AW: Ust-Frei für Postsendungen???

              Zitat von InsideFA Beitrag anzeigen
              Wenn man sich jetzt fragt, ob man a) flächendeckend im gesamten Bundesgebiet Post-Universaldienstleistungen anbietet oder b) einen Onlineshop betreibt, kann man die Frage auch selbst beantworten.
              Stimmt. Zum einen. Ich würde aber vorher schon sagen, dass die Leistung nicht im Versand der Ware besteht, sondern der Versand einfach nur eine Nebenleistung ist, um die Ware an den Mann zu bringen.

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                #8
                AW: Ust-Frei für Postsendungen???

                Danke euch für die Antworten. Bin jetzt einbissel unsicher.....könnt Ihr euch etwas klarer ausdrücken? hab es leider nicht so mit fachchienesisch, §....usw.

                möchte hier nochmal auf mein anliegen ganz oben hindeuten. kann man das so in der rechnung schreiben oder muss ich aus den 2,50 € die 19% Ust ausweisen ???

                Kommentar


                  #9
                  AW: Ust-Frei für Postsendungen???

                  Zitat von Lische77 Beitrag anzeigen
                  Danke euch für die Antworten. Bin jetzt einbissel unsicher.....könnt Ihr euch etwas klarer ausdrücken? hab es leider nicht so mit fachchienesisch, §....usw.

                  möchte hier nochmal auf mein anliegen ganz oben hindeuten. kann man das so in der rechnung schreiben oder muss ich aus den 2,50 € die 19% Ust ausweisen ???
                  Hallo,
                  ich glaube nicht, dass sich hier jemand traut, fachchinesisch in steuerdeutsch zu übersetzen. Ich kenne einen Satz, der Dir auch nicht helfen wird:
                  Die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung (leider nicht immer).

                  Ein echter Steuerberater kennt sich aus.
                  Gruss (S)stiller
                  STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                  Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                  ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                  Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                  Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                  Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                  Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                    #10
                    AW: Ust-Frei für Postsendungen???

                    Wieviel bezahlt jetzt der Kunde, um Deine Leistung zu erhalten? Muss er die Lieferung auch bezahlen?

                    Vielleicht hast Du ja Personal, das stellt Dir auch keine Umsatzsteuer in Rechnung, da wäre es doch eine gute Idee, einen möglichst großen Anteil des Verkaufspreises als Arbeitslohn in Rechnung zu stellen.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Ust-Frei für Postsendungen???

                      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                      Wieviel bezahlt jetzt der Kunde, um Deine Leistung zu erhalten? Muss er die Lieferung auch bezahlen?

                      Vielleicht hast Du ja Personal, das stellt Dir auch keine Umsatzsteuer in Rechnung, da wäre es doch eine gute Idee, einen möglichst großen Anteil des Verkaufspreises als Arbeitslohn in Rechnung zu stellen.
                      Schaut euch bitte meine beispiel rechnung ganz oben an!!!!!

                      ich verkaufe mein artikel für 6,00€ + 2,50 Warenversand. Ich bekomme also vom kunden 8,50€

                      Tatsächliche versandkosten für den warenversand beträgt 1,90€ (Postgebühr also Ust frei)
                      obendrauf rechne ich nochmal 0,60 Cent für verpackung und kleinen extragewinn fürs verpacken (das unterliegt der Ust pflicht)

                      Kann ich die rechnung wie oben abgebildet so schreiben???

                      wenn ja, wie und wo schreibe ich die umsatzsteuerfreien umsätze (porto/postgebühren) in die ust voranmeldung und nächstes jahr in der steuererklärung/EÜR???

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Ust-Frei für Postsendungen???

                        Du hast doch laut deinem Beispiel gar keine umsatzsteuerfreie Umsätze? !?
                        Mfg

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Ust-Frei für Postsendungen???

                          zählt porto von der post etwa nicht als umsatzsteuerfreier umsatz? ich bin verunsichert mit dem ganzen fachchienesisch der steuer§

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Ust-Frei für Postsendungen???

                            Zitat von Lische77 Beitrag anzeigen
                            zählt porto von der post etwa nicht als umsatzsteuerfreier umsatz? ich bin verunsichert mit dem ganzen fachchienesisch der steuer§
                            Und aus diesem Grund solltest du dir einen Steuerberater suchen !!!

                            Und da DU NICHT die Deutsche Post BIST, gilt der von dir zitierte Gesetzestext für dich NICHT.
                            Zuletzt geändert von Elster-Tester; 24.03.2015, 20:38.
                            Mfg

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Ust-Frei für Postsendungen???

                              ~~zählt porto von der post etwa nicht als umsatzsteuerfreier umsatz? ich bin verunsichert mit dem ganzen fachchienesisch der steuer

                              Hallo,
                              wenn man selbst etwas suchen würde, findet man z.B. so etwas:
                              http://www.klicktipps.de/gewerbe-faq.php#porto
                              Gruß, Basteltyp

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