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Busfahrer - keine Erste Tätigkeitsstätte aber steuerfreie Arbeitgeberleistungen.....

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    Busfahrer - keine Erste Tätigkeitsstätte aber steuerfreie Arbeitgeberleistungen.....

    Als Busfahrer habe ich keine Erste Tätigkeitsstätte die ich in Zeile 31 (Entfernungspauschale) eintragen kann. Den Arbeitsweg mache ich als Fahrtkosten unter "Auswärtstätigkeit" (Zeile 49) geltend. Ich bekomme aber vom Arbeitgeber ein kostenloses Ticket dessen Gegenwert mir auf der Lohnsteuerbescheinigung unter "steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" eingetragen wird. Wenn ich nun den Betrag in Zeile 39 (Entfernungspauschale / Arbeitgeberleistungen lt. Nr. 17 und 18 der Lohnsteuerbescheinigung..........) eintrage bekomme ich eine Fehlermeldung weil keine erste Tätigkeitsstätte eingetragen ist.
    Weiß jemand Bescheid ob ich da Ärger bekomme wenn ich den Betrag unter "Auswärtstätigkeit / vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt (Zeile 51)" eintrage? Der Effekt ist ja derselbe, er wird von den Werbungskosten abgezogen.

    #2
    AW: Busfahrer - keine Erste Tätigkeitsstätte aber steuerfreie Arbeitgeberleistungen..

    Das klärst du am besten mit deinem Finanzamt oder Steuerberater.
    Denn erstmal wäre zu klären, ob es eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt oder nicht. Denn auch bei einem Busfahrer kann eine erste Tätigkeitsstätte vorliegen. Es kommt wie immer darauf an... auf den genauen Sachverhalt im Einzelfall.

    Solange die Arbeitgeber -Erstattung als solche eingetragen wird, wo genau auch immer, drohen zumindest keine Strafe
    Mfg

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      #3
      AW: Busfahrer - keine Erste Tätigkeitsstätte aber steuerfreie Arbeitgeberleistungen..

      Es ist zwar richtig, dass du als Busfahrer keine erste Tätigkeitsstätte im engeren Sinn hast, wenn aber deine Einsätze z. B. immer vom gleichen Busdepot aus starten, dann kommen Fahrten zu einem Sammelpunkt in Betracht, für die ebenfalls nur die Entfernungspauschale beansprucht werden kann. Dort wären dann die steuerfreien AG-Leistungen anzugeben.

      Einzelheiten findest du hier und zwar unter Randnummer 37:

      http://www.bundesfinanzministerium.d...cationFile&v=3
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Busfahrer - keine Erste Tätigkeitsstätte aber steuerfreie Arbeitgeberleistungen..

        Danke für eure Antworten.
        Das mit der ersten Tätigkeitsstätte ist ganz klar, da hab ich vom Arbeitgeber was Schriftliches dass ich keine hab. Ich fahre in Berlin und dort habe ich z.B. derzeit knapp 20 verschiedene Anfangs-/Endpunkte die über ca. 1/4 Berlins verteilt liegen.
        Mir ging es ja eher darum wo ich die steuerfreie Arbeitgeberleistung eintragen könnte da ich sie nicht in der vorgesehenen Zeile eintragen kann ohne bei der Steuerberechnung eine Fehlermeldung zu bekommen da ja keine Entfernungspauschale geltend gemacht wird. Aber stimmt schon, ich ruf mal mein Finanzamt an. Das werden sie einem doch wohl sagen können. Bei uns sind die immer sehr nett.

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          #5
          AW: Busfahrer - keine Erste Tätigkeitsstätte aber steuerfreie Arbeitgeberleistungen..

          Dann würde ich den Wert des Freifahrtausweises, vorausgesetzt, du erreichst deine diversen Einsatzstellen damit, in die Zeilen 49 und 51 eintragen, so dass im Ergebnis 0 rauskommt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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