Als Busfahrer habe ich keine Erste Tätigkeitsstätte die ich in Zeile 31 (Entfernungspauschale) eintragen kann. Den Arbeitsweg mache ich als Fahrtkosten unter "Auswärtstätigkeit" (Zeile 49) geltend. Ich bekomme aber vom Arbeitgeber ein kostenloses Ticket dessen Gegenwert mir auf der Lohnsteuerbescheinigung unter "steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" eingetragen wird. Wenn ich nun den Betrag in Zeile 39 (Entfernungspauschale / Arbeitgeberleistungen lt. Nr. 17 und 18 der Lohnsteuerbescheinigung..........) eintrage bekomme ich eine Fehlermeldung weil keine erste Tätigkeitsstätte eingetragen ist.
Weiß jemand Bescheid ob ich da Ärger bekomme wenn ich den Betrag unter "Auswärtstätigkeit / vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt (Zeile 51)" eintrage? Der Effekt ist ja derselbe, er wird von den Werbungskosten abgezogen.
Weiß jemand Bescheid ob ich da Ärger bekomme wenn ich den Betrag unter "Auswärtstätigkeit / vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt (Zeile 51)" eintrage? Der Effekt ist ja derselbe, er wird von den Werbungskosten abgezogen.
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