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Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf 2015

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    Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf 2015

    Hallo Gemeinde,

    Folgendes zum Hintergrund:
    In 2014, nachdem ich meine Steuer gemacht hatte + wie immer und auch ein Guthaben erstattet bekommen habe, bekam ich plötzlich einen Änderungsbescheid mit der Aufforderung das Guthaben
    wieder zurück zu zahlen.
    Wie sich herausstellte, hat meine Exfrau wohl den BEA für die beiden gemeinsamen Kinder (Kinder leben bei der Ex) in ihrer Steuer komplett zur Geltung gebracht. Nach langem hin und her gab es keine Möglichkeit mich dagegen zu erwehren und musste dies akzeptieren, obwohl ich regelmäßigen Kontakt und Unterhalt gezahlt hatte.
    Somit verblieben dann nur noch die Freibeträge für den Soli und Kirschensteuer für die beiden minderjährigen Kinder.

    Nun steht die Steuer 2015 an und meine Frage ist, wie muss ich dieses Steuerjahr betrachten im Hinblick auf die Freibeträge der Kinder ? Bei der Steuerberechnung Elster werden immer
    alle Freibeträge in Ansatz gebracht. muss ich da irgendwo was ankreuzen oder eingeben ??? oder muss ich warten bis die Ex ihre wiederrum gemacht hat ?? Passiert in 2015 das Gleiche wie in 2014 ... erst mache ich meine, erhalte dann eine Rückzahlung, im Anschluss macht die Exfrau ihre und ich erhalte dann danach eine Änderung zur Nachzahlung ??
    Meine Ex wird auch für 2015 den kompletten BEA für sich beanspruchen und diesen auch durch bekommen (wie in 2014), daher erspare ich mir lieber das hin und her. Wie gebe ich das physisch richtig ins Formular ein ?

    Danke und Gruss rp 51730

    #2
    AW: Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf 2015

    Hat ein Einspruch gegen den Änderungsbescheid 2014 nichts gebracht? Nach § 32 Absatz 6 Satz 9 EStG ist ja ein Widerspruch gegen die Übertragung möglich.

    Sofern die dort genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, hast du natürlich Pech gehabt.


    Und nu zum ELSTER-Problem: Nein, die Erklärungsvordrucke sehen eine solche Eintragung m. w. nicht vor. Du kannst aber eine entsprechende Anlage/Schreiben zu deiner Steuererklärung versenden, dass du auf den BEA von vorn herein verzichtest.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      AW: Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf 2015

      Danke für die schnelle Antwort.

      Für 2014 konnte ich selbst mit einem Steuerberater nichts ausrichten, wer hebt denn Belege von Unternehmungen mit seinen Kids auf .... !

      Zu 2015: Werde dann halt alles so belassen und die Erstattung auf die Seite legen. Wenn dann der Änderungsbescheid kommt, und der wird kommen, zahle ich halt die
      Differenz wieder brav zurück. Von vornherein werde ich nicht verzichten, wer weiß was kommt ;-).

      Gruss RP

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