Hallo Gemeinde,
Folgendes zum Hintergrund:
In 2014, nachdem ich meine Steuer gemacht hatte + wie immer und auch ein Guthaben erstattet bekommen habe, bekam ich plötzlich einen Änderungsbescheid mit der Aufforderung das Guthaben
wieder zurück zu zahlen.
Wie sich herausstellte, hat meine Exfrau wohl den BEA für die beiden gemeinsamen Kinder (Kinder leben bei der Ex) in ihrer Steuer komplett zur Geltung gebracht. Nach langem hin und her gab es keine Möglichkeit mich dagegen zu erwehren und musste dies akzeptieren, obwohl ich regelmäßigen Kontakt und Unterhalt gezahlt hatte.
Somit verblieben dann nur noch die Freibeträge für den Soli und Kirschensteuer für die beiden minderjährigen Kinder.
Nun steht die Steuer 2015 an und meine Frage ist, wie muss ich dieses Steuerjahr betrachten im Hinblick auf die Freibeträge der Kinder ? Bei der Steuerberechnung Elster werden immer
alle Freibeträge in Ansatz gebracht. muss ich da irgendwo was ankreuzen oder eingeben ??? oder muss ich warten bis die Ex ihre wiederrum gemacht hat ?? Passiert in 2015 das Gleiche wie in 2014 ... erst mache ich meine, erhalte dann eine Rückzahlung, im Anschluss macht die Exfrau ihre und ich erhalte dann danach eine Änderung zur Nachzahlung ??
Meine Ex wird auch für 2015 den kompletten BEA für sich beanspruchen und diesen auch durch bekommen (wie in 2014), daher erspare ich mir lieber das hin und her. Wie gebe ich das physisch richtig ins Formular ein ?
Danke und Gruss rp 51730
Folgendes zum Hintergrund:
In 2014, nachdem ich meine Steuer gemacht hatte + wie immer und auch ein Guthaben erstattet bekommen habe, bekam ich plötzlich einen Änderungsbescheid mit der Aufforderung das Guthaben
wieder zurück zu zahlen.
Wie sich herausstellte, hat meine Exfrau wohl den BEA für die beiden gemeinsamen Kinder (Kinder leben bei der Ex) in ihrer Steuer komplett zur Geltung gebracht. Nach langem hin und her gab es keine Möglichkeit mich dagegen zu erwehren und musste dies akzeptieren, obwohl ich regelmäßigen Kontakt und Unterhalt gezahlt hatte.
Somit verblieben dann nur noch die Freibeträge für den Soli und Kirschensteuer für die beiden minderjährigen Kinder.
Nun steht die Steuer 2015 an und meine Frage ist, wie muss ich dieses Steuerjahr betrachten im Hinblick auf die Freibeträge der Kinder ? Bei der Steuerberechnung Elster werden immer
alle Freibeträge in Ansatz gebracht. muss ich da irgendwo was ankreuzen oder eingeben ??? oder muss ich warten bis die Ex ihre wiederrum gemacht hat ?? Passiert in 2015 das Gleiche wie in 2014 ... erst mache ich meine, erhalte dann eine Rückzahlung, im Anschluss macht die Exfrau ihre und ich erhalte dann danach eine Änderung zur Nachzahlung ??
Meine Ex wird auch für 2015 den kompletten BEA für sich beanspruchen und diesen auch durch bekommen (wie in 2014), daher erspare ich mir lieber das hin und her. Wie gebe ich das physisch richtig ins Formular ein ?
Danke und Gruss rp 51730
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