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Krankenkassen Bonus muss nicht mehr in der Steuererklärung abgegeben werden?

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    Krankenkassen Bonus muss nicht mehr in der Steuererklärung abgegeben werden?

    Hallo,

    zu den Bonus Zahlungen einiger Krankenkasse gibt es ja bereits einen Thread, in dem bisher empfohlen wurde eine Bonuszahlung
    in die Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen.

    Nun, gibt es aber ein neues Urteil vom 09/2016 das besagt das Bonuszahlungen und Prämien von Krankenkassen nichtmehr
    als Beitragsrückerstattung angesehen werden dürfen.

    Meine Frage lautet nun, kann ich den (in meinem Fall 30 Euro von der Techniker Krankenkasse gezahlten) Bonus einfach
    in der Steuererklärung weglassen?
    Zuletzt geändert von dosenpils; 12.01.2017, 12:26.

    #2
    AW: Krankenkassen Bonus muss nicht mehr in der Steuererklärung abgegeben werden?

    Hallo dosenpils,

    die Krankenkassen müssen ihre Daten auch elektronisch übermitteln und die übermitteln also Bonuszahlungen bzw. Beitragsrückerstattungen ebenfalls.
    Die Finanzämter verwenden bei der Bearbeitung der Steuererklärung die elektronischen Daten, also wenn du es nicht einträgst -> hast du dann eventuell eine Abweichung zum Bescheid, ohne jetzt nachzurechnen ob die 30 Euro irgendeine steuerliche Auswirkung beim Sonderausgabenabzug haben.

    Tschüß

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      #3
      AW: Krankenkassen Bonus muss nicht mehr in der Steuererklärung abgegeben werden?

      Hallo Holzgoe, Vielen Dank für die Antwort... ok,Das verstehe ich...
      in meinem Fall bin ich Angestellter, mache aber 1x jährlich eine Einkommenssteuererklärung zusätzlich,
      da ich nebenbei Einkünfte aus Tantiemen erhalte.

      Ich frage mich daher, ob ich nun in meiner Einkommenssteuererklärung noch die 30 Euro Bonus angeben sollte.
      In die Anlage Vorsorgeaufwand wäre dies ja nun nicht mehr korrekt den Bonus Prämie einzutragen?
      Die Techniker Krankenkasse hat mir mitgeteilt das die Info der Bonuszahlung bereits an das FA übermittelt wurde,
      daher wurde von mir auch die Str.Indentifikationsnummer von der Techniker angefordert.
      Zuletzt geändert von dosenpils; 12.01.2017, 12:45.

      Kommentar


        #4
        AW: Krankenkassen Bonus muss nicht mehr in der Steuererklärung abgegeben werden?

        Hallo,

        @ Dosenpils,
        das kommt darauf an worauf sich die Bonizahlungen beziehen.
        Das wurde bei der Änderung 2016(glaube ich9 berücksichtigt.
        Bei einer Bonuszahlung für die Teilnahme an einem sog. Bonusprogramm wird die Bonuszahlung nicht berücksichtigt.
        Etwas anderes ist eine Bonuszahlung auf die BasisKV mehr dazu:

        https://www.haufe.de/steuern/rechtsp...66_376272.html

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Krankenkassen Bonus muss nicht mehr in der Steuererklärung abgegeben werden?

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Hallo,

          @ Dosenpils,
          Bei einer Bonuszahlung für die Teilnahme an einem sog. Bonusprogramm wird die Bonuszahlung nicht berücksichtigt.
          Korrekt, die 30 Euro Gutschrift, sind in meinem Fall die Auszahlung bei der Teilnahme eines Bonusprogramms.

          Was bedeutet das nun genau -nicht berücksichtigt- ? Ich muss es eintragen, oder nicht? In dem von dir
          geposteten Link steht ja auch, das Bonizahlungen nicht als gegenzurechnende Beitragsrückerstattung anzusehen ist,
          sondern für weitere Gesundheitsaufwendungen.

          Nach meiner Auffassung und nach dem des Gerichtsurteils, hat also diese einmalige Bonusauszahlung von 30 Eu nichts
          in meiner Einkommenssteuererklärung zu suchen?

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            #6
            AW: Krankenkassen Bonus muss nicht mehr in der Steuererklärung abgegeben werden?

            Hallo,

            stimme mit dir überein.
            Beim Bescheid nachprüfen. Eventuell Einspruch

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Krankenkassen Bonus muss nicht mehr in der Steuererklärung abgegeben werden?

              Vielleicht hilft das BMF-Schreiben vom 06.12.2016 weiter: http://www.bundesfinanzministerium.d...Verhalten.html
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Krankenkassen Bonus muss nicht mehr in der Steuererklärung abgegeben werden?

                Gilt das Urteil auch für Bonus-Zahlungen durch Selbstbehalt-Tarife wie bspw: https://bw.aok.de/inhalt/wahltarif-mit-selbstbehalt-2/
                Hier bekommt man einen Bonus, wenn man selten zum Arzt geht / Rezepte nur privat einlöst. Auf der anderen Seite, wenn man zu viele Rezepte über die Krankenkasse einlöst, muss man einen Betrag nachzahlen.

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                  #9
                  AW: Krankenkassen Bonus muss nicht mehr in der Steuererklärung abgegeben werden?

                  Nein, die Zahlungen der KK bei Selbsbehalt-Tarifen stellen eindeutig eine steuerrelevante Beitragsrückerstattung dar.
                  mfg. - Kent

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                    #10
                    AW: Krankenkassen Bonus muss nicht mehr in der Steuererklärung abgegeben werden?

                    Hallo,


                    ich hänge gerade an der Steuerklärung meiner Freundin. Diese hat 2017 eine zahlung von der AOK bekommen die sich nennt : AOK Plus Bonusprogramm (mit Krankengeldanspruch) in höhe von 160€.

                    Wo genau muss ich das nun eintragen ?

                    Danke

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                      #11
                      AW: Krankenkassen Bonus muss nicht mehr in der Steuererklärung abgegeben werden?

                      Arbeitnehmer tragen Boni, die als Beitragserstattungen gelten, in die Zeile 15 der Anlage Vorsorgeaufwand ein.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Krankenkassen Bonus muss nicht mehr in der Steuererklärung abgegeben werden?

                        Vielen Dank

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