Hallo,
zu den Bonus Zahlungen einiger Krankenkasse gibt es ja bereits einen Thread, in dem bisher empfohlen wurde eine Bonuszahlung
in die Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen.
Nun, gibt es aber ein neues Urteil vom 09/2016 das besagt das Bonuszahlungen und Prämien von Krankenkassen nichtmehr
als Beitragsrückerstattung angesehen werden dürfen.
Meine Frage lautet nun, kann ich den (in meinem Fall 30 Euro von der Techniker Krankenkasse gezahlten) Bonus einfach
in der Steuererklärung weglassen?
zu den Bonus Zahlungen einiger Krankenkasse gibt es ja bereits einen Thread, in dem bisher empfohlen wurde eine Bonuszahlung
in die Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen.
Nun, gibt es aber ein neues Urteil vom 09/2016 das besagt das Bonuszahlungen und Prämien von Krankenkassen nichtmehr
als Beitragsrückerstattung angesehen werden dürfen.
Meine Frage lautet nun, kann ich den (in meinem Fall 30 Euro von der Techniker Krankenkasse gezahlten) Bonus einfach
in der Steuererklärung weglassen?
Kommentar