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Was ist günstiger - geringfügiger Job oder angemeldet als zusätzliche Erwerbstätigkei

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    Was ist günstiger - geringfügiger Job oder angemeldet als zusätzliche Erwerbstätigkei

    Hallo,

    Ist-Situation:
    Ich befinde mich derzeit in Elternzeit bis 04/2014 und möchte neben meinem bisherigen Arbeitgeber zusätzlich einer anderen Tätigkeit nachgehen. Aktuell werde ich mit der Steuerklasse V besteuert.
    Dieser Arbeitgeber lässt mir bei wöchentlich 15 Stunden die Wahl, ob ich auf 400,-Euro-Basis als geringfügig angemeldet werde oder ob er mir brutto 850,-Euro, Steuerklasse VI zahlt.

    Womit stehe ich mich, auch im Hinblick auf die steuerliche Veranlagung, besser?
    Können Sie mir eine Beispielrechnung geben?

    #2
    AW: Was ist günstiger - geringfügiger Job oder angemeldet als zusätzliche Erwerbstäti

    nein, das laesst sich so pauschal gar nicht sagen oder berechnen.
    einkommensteuer wird immer aufs jahr und ggf. auch in zusammenhang mit einkommen des ehegatten betrachtet, es gibt also viele weitere variablen, von denen abhaengen kann und wird, ob sich das lohnt.

    und nein, hier geht das obendrein sowieso nicht - in allen details und tiefen darf und kann das nur ein steuerberater oder lohnsteuerhilfeverein berechnen/erklären.

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      #3
      AW: Was ist günstiger - geringfügiger Job oder angemeldet als zusätzliche Erwerbstäti

      oder eine Selbstberechnung mit irgendeinem Programm
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Was ist günstiger - geringfügiger Job oder angemeldet als zusätzliche Erwerbstäti

        Zitat von anna397 Beitrag anzeigen
        Hallo,

        Ist-Situation:
        Ich befinde mich derzeit in Elternzeit bis 04/2014 und möchte neben meinem bisherigen Arbeitgeber zusätzlich einer anderen Tätigkeit nachgehen. Aktuell werde ich mit der Steuerklasse V besteuert.
        Dieser Arbeitgeber lässt mir bei wöchentlich 15 Stunden die Wahl, ob ich auf 400,-Euro-Basis als geringfügig angemeldet werde oder ob er mir brutto 850,-Euro, Steuerklasse VI zahlt.

        Womit stehe ich mich, auch im Hinblick auf die steuerliche Veranlagung, besser?
        Können Sie mir eine Beispielrechnung geben?
        Hallo ana397,
        ich würde auch mal meine Arbeitskraft im Auge haben, bei 850 Euro brutto und 60 Stunden im Monat kommst du auf rund 14 Euro Stundenlohn, nach Abzug von Lohnsteuer und Kranken- und Pflegeversicherung und Rentenversicherung immer noch auf einen Stundenlohn von 9,60 Euro netto.
        Bei einem 400 Euro Job wäre das ein Stundenlohn von 6,60 Euro.

        Tschüß

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