Hallo zusammen,
ich habe ein problem mit meinem Steuerbescheid. Ich habe ein Wohnhaus mit 2 vermieteten Wohnungen, DG 90m2, 1. OG 95m2, meine eigene Wohnung ist von 95m2 auf ca. 125m2 im Jahr 2011 im April vom Bauamt abgenommen worden.Bisher hatte ich die Kosten für Abschreibung(2%) Grunderwerbsteuer,Wasser etc. immer meine 33% eigenanteil abgerechnet. Bei den Zinsen von den Anschaffungskosten wurden immer 90% anerkannt, 10% wurden abgezogen, läuft über Bausparvertrag.
Jetzt sagt der Sachbearbeiter da ich meinen Wohnraum erweitert habe könnte ich nur noch 60% aller kosten absetzten und für Ihn war der Fall erledigt.
Was hat meine Wohnraumerweiterung im Jahr 2011 mit der AFA die schon 1997 festgesetzt wurde zu tun, ich habe auch die gleichen Grundbesitzabgaben wie vorher.
Entweder denke ich falsch oder der Sachbearbeiter. Oder muss er die Wohnraumerweiterung mit in die ANschaffungskosten mit einrechnen und darf dann 40 % abziehen.
ich habe ein problem mit meinem Steuerbescheid. Ich habe ein Wohnhaus mit 2 vermieteten Wohnungen, DG 90m2, 1. OG 95m2, meine eigene Wohnung ist von 95m2 auf ca. 125m2 im Jahr 2011 im April vom Bauamt abgenommen worden.Bisher hatte ich die Kosten für Abschreibung(2%) Grunderwerbsteuer,Wasser etc. immer meine 33% eigenanteil abgerechnet. Bei den Zinsen von den Anschaffungskosten wurden immer 90% anerkannt, 10% wurden abgezogen, läuft über Bausparvertrag.
Jetzt sagt der Sachbearbeiter da ich meinen Wohnraum erweitert habe könnte ich nur noch 60% aller kosten absetzten und für Ihn war der Fall erledigt.
Was hat meine Wohnraumerweiterung im Jahr 2011 mit der AFA die schon 1997 festgesetzt wurde zu tun, ich habe auch die gleichen Grundbesitzabgaben wie vorher.
Entweder denke ich falsch oder der Sachbearbeiter. Oder muss er die Wohnraumerweiterung mit in die ANschaffungskosten mit einrechnen und darf dann 40 % abziehen.
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