Bisher habe ich einen Verlust (Rückzahlung) aus meiner Selbständigkeit mit Minuszeichen auf einer Anlage G meiner Steuererklärung beigefügt und erklärt. Für 2011 habe ich keinen Vordruck Anlage G bekommen beim FA. Woher bekomme ich den oder kann ich den aus Elster drucken? Ich übermittele meine St-Erklärung nicht online sondern gebe sie auf den Vordrucken ab. Mfg Lise
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Anlage G
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AW: Anlage G
Zitat von liseboettcher Beitrag anzeigenkann ich den aus Elster drucken?
Allerdings hat man mit ElsterFormular die Möglichkeit, die Einkommensteuererklärung inklusive der Anlage G elektronisch an das Finanzamt zu senden.
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AW: Anlage G
Jein. Wenn keine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit vorliegen, stimmt das. Liegen derartige Einkünfte aber vor, besteht nur dann die Pflicht zur elektronischen Erklärungsabgabe, wenn ein GEWINN von mehr als 410 EUR aus gewerblicher, selbständiger oder land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit vorliegt. Wenn liseboettcher also wieder einen Verlust eingefahren haben sollte UND Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit vorliegen, muss keine elektronische Übermittlung erfolgen, DARF aber natürlich.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
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