gemeinsame Steuererklärung???

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  • Snackpack
    Neuer Benutzer
    • 05.05.2012
    • 3

    #1

    gemeinsame Steuererklärung???

    Hallo ich habe im März 2011 geheiratet und die Steuerklassen geändert. Ich 5 mein Mann 3. Sollen wir jetzt eine gemeinsame Steuererklärung machen???

    Meine 2 Frage: Habe von Jan bis März Hartz IV bekommen danach nix mehr. Trage ich es ein und wenn ja wo. Muss ich die Summe der Bezüge auch eintragen. Muss ich da eine Bescheinigung der Stadt haben.

    Meine 3 Frage: Mein Mann hat für ein paar Tage Krankengeld erhalten. Wo trage ich dieses ein.

    Und die letzte Frage: Wird Kinderzuschlag in der Steuererklärung eingetragen.

    Ich hoffe mir kann einer Helfen.

    Gruß Snackpack
  • Snackpack
    Neuer Benutzer
    • 05.05.2012
    • 3

    #2
    AW: gemeinsame Steuererklärung???

    Kann mir hier keiner Antworten oder will es keiner????

    Kommentar

    • Elefant
      Neuer Benutzer
      • 23.05.2008
      • 3132

      #3
      AW: gemeinsame Steuererklärung???

      Welche Software verwendet Ihr denn?

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      • annaerlenbusch
        Neuer Benutzer
        • 01.04.2012
        • 13

        #4
        AW: gemeinsame Steuererklärung???

        hallo mich würde die antwort auch interessieren, muss dieses nämlich nächstes jahr auch so machen...
        lg anna

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        • Gast

          #5
          AW: gemeinsame Steuererklärung???

          Welche Veranlagung günstiger ist kann ohne Kenntnis der tatsächlichen Daten nicht gesagt werden. Im Regelfall dürfte für Ehegatten die Zusammenveranlagung günstiger sein. Aber das können Sie konkret selbst festsgtellen, indem Sie eine Steuererklärung für Zusammenveranlaung erstellen und je Ehegatte eine Steuererklärung für getrennte Veranlagung, diesend rechnen lassen und das finanzielle Ergebnis vergleichen.

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          • Snackpack
            Neuer Benutzer
            • 05.05.2012
            • 3

            #6
            AW: gemeinsame Steuererklärung???

            Na ja ich kann ja gegen rechnen und beide Steuererklärungen machen. Mein Problem ist aber, wo soll ich das Krankengeld von meinem Mann und bei mir die Hartz IV Leistungen und das Wohngeld eintragen.

            Gruß Snackpack

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            • Picard777
              Erfahrener Benutzer
              • 02.05.2006
              • 7877

              #7
              AW: gemeinsame Steuererklärung???

              Hartz IV und Wohngeld gar nicht, da steuerfrei OHNE Progressionsvorbehalt. Krankengeld in Anlage N Zeile 29, da steuerfrei MIT Progressionsvorbehalt.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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