Hallo
ich habe im September 2011- also noch fristgerecht einen Vergütungsantrag an Österreich gestellt.
Leider wurde er abgelehnt, weil die USt-ID des österreichischen Unternehmers falsch war.
Daraufhin habe ich einen erneuten Antrag -unter Angabe der ursprünglichen Referenznummer- mit der richtigen USt-ID gestellt.
Nach langem hin-und her habe ich erfahren, dass Österreich unbedingt eine Kennzeichnung des Berichtigungantrags als solchen benötigt. Die Angabe der ursprüglichen Referenznummer allein genüge nicht- wurde mir mitgeteilt.
Ich habe daraufhin Kontakt mit dem BZSt aufgenommen. Von dort habe ich die Info bekommen, dass allein die Angabe der Refernznummer genügt, eine weitere Kennzeichnung als Berichtigung ist nicht vorgesehen.
Was kann ich jetzt noch tun.
Hat irgendwer Informationen für mich was bei meinem Antrag falsch läuft.
Die von mir gesendeten Berichtigungsnträge werden in Graz stets als Erstantrag erkannt und jetzt natürlich wegen Fristablauf abgelehnt.
Bitte um Hilfe !!!
ich habe im September 2011- also noch fristgerecht einen Vergütungsantrag an Österreich gestellt.
Leider wurde er abgelehnt, weil die USt-ID des österreichischen Unternehmers falsch war.
Daraufhin habe ich einen erneuten Antrag -unter Angabe der ursprünglichen Referenznummer- mit der richtigen USt-ID gestellt.
Nach langem hin-und her habe ich erfahren, dass Österreich unbedingt eine Kennzeichnung des Berichtigungantrags als solchen benötigt. Die Angabe der ursprüglichen Referenznummer allein genüge nicht- wurde mir mitgeteilt.
Ich habe daraufhin Kontakt mit dem BZSt aufgenommen. Von dort habe ich die Info bekommen, dass allein die Angabe der Refernznummer genügt, eine weitere Kennzeichnung als Berichtigung ist nicht vorgesehen.
Was kann ich jetzt noch tun.
Hat irgendwer Informationen für mich was bei meinem Antrag falsch läuft.
Die von mir gesendeten Berichtigungsnträge werden in Graz stets als Erstantrag erkannt und jetzt natürlich wegen Fristablauf abgelehnt.
Bitte um Hilfe !!!
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