Hallo, jahrelang hatte das FA die Übertragung des Schwbh-Scheins (100%, H, Blind) meiner Stieftochter auf die Mutter anerkannt (wir fahren jeden 2. Tag 46 km, um die desolate Heimpflege zu ergänzen, haben dafür extra ein Auto gekauft). Jetzt erfolgte die Ablehnung. Grund: das Wachkoma ist nach dem 27. Lebensjahr eingetreten, weshalb auf die Übertragung kein Anspruch besteht.
Istr das rechtens? Hat jemand Erfahrung damit? Danke.
Istr das rechtens? Hat jemand Erfahrung damit? Danke.
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