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Steuerpflicht, Kosten Auslandsstudium und Kinderfreibeträge bei Auslandsaufenthalt

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    Steuerpflicht, Kosten Auslandsstudium und Kinderfreibeträge bei Auslandsaufenthalt

    Hallo,
    ich bin seit Ende 2010 in Elternzeit und im außereuropäischen Ausland. Ich habe in 2011 Vollzeit im Ausland studiert (Kosten: Euro 13.000). Ich habe auch 2 Kinder, aber keinerlei Einkommen ausser ein paar Zinsen und Dividenden.

    Nun habe ich 2011 aber noch einen Bonus von meinem deutschen Arbeitgeber erhalten, der voll versteuert wurde (ca. 8.000 Steuern).

    Meine Frage: War ich 2011 (ohne Wohnsitz in D) überhaupt in Deutschland steuerpflichtig, und wenn ja kann ich Freibeträge und Studienkosten geltend machen?

    Ich waere fuer jeden Tip dankbar, da mein Steuerprogramm meinen Fall als zu schwierig verweigert ...

    Danke vorab,

    ksn15
    Zuletzt geändert von ksn15; 24.05.2012, 15:13.

    #2
    AW: Steuerpflicht, Kosten Auslandsstudium und Kinderfreibeträge bei Auslandsaufenthal

    Das hängt davon ab, ob sie in dem Jahr zumindest einen Tag eine Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatten. Aber selbst wenn das nicht so war, wären Sie damit in Deutschland BESCHRÄNKT steuerpflichtig. Dafür gibt es auch einen Mantelbogen, allerdings nur in Papierform, siehe www.formulare-bfinv.de. Und das Steuerprogramm wird diese Erklärungsform wohl auch nicht intus haben.

    Viel weiter werden wir Ihnen hier nicht helfen können, da es hier dann doch deutlich über Eintragungsfragen hinausgeht, sondern in den hier nicht zulässigen steuerberatenden Bereich.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Steuerpflicht, Kosten Auslandsstudium und Kinderfreibeträge bei Auslandsaufenthal

      Das is schon sehr hilfreich. Herzlichen Dank.

      Viele Gruesse,
      ksn15

      Kommentar

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