Anteilige Kosten Arbeitszimmer, wohin?

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  • Robbie15
    Neuer Benutzer
    • 29.05.2012
    • 23

    #1

    Anteilige Kosten Arbeitszimmer, wohin?

    Hallo miteinander,

    wo bringe ich die anteil. Kosten für mein Arbeitszimmer unter?
    Bin selbständig.
    In der Einnahme/Überschußrechnung?
    Oder irgendwo im Hauptantrag?

    Grüße
    Robbie
  • holzgoe
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 12107

    #2
    AW: Anteilige Kosten Arbeitszimmer, wohin?

    Hallo Robbie15,

    EÜR Seite 2 Zeile 51 -> Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer


    Tschüß

    Kommentar

    • Robbie15
      Neuer Benutzer
      • 29.05.2012
      • 23

      #3
      AW: Anteilige Kosten Arbeitszimmer, wohin?

      Vielen Dank!!!

      Kommentar

      • Robbie15
        Neuer Benutzer
        • 29.05.2012
        • 23

        #4
        AW: Anteilige Kosten Arbeitszimmer, wohin?

        Muß nochmals nachhaken, falls es jemand wissen sollte:

        Bei der anteiligen Berechnung meines Arbeitszimmers fallen ja Bruttokosten an (Strom, Heizung usw.).
        Kann ich denn hier keine Vst. geltend machen?

        Grüße

        Kommentar

        • Elefant
          Neuer Benutzer
          • 23.05.2008
          • 3132

          #5
          AW: Anteilige Kosten Arbeitszimmer, wohin?

          Umsatzsteuer ist ein weites Gebiet. Grundsätzlich kann ein Unternehmer, der Umsatzsteuer ausweist, natürlich auch Vorsteuern aus dem Arbeitszimmer ziehen. Der freundliche Steuerberater hilft weiter.

          Kommentar

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