Hallo ich habe eine Frage zu den Rentenversicherungsbeiträgen die ich bei der Künstlersozialkasse zahle. Werden diese Beiträge auch per Datenübermittlung an das Finanzamt übertragen? Was mir aufgefallen ist , dass ich für die Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge jedes Jahr eine Bescheinigung über die Übermittlung von Daten an das Bundeszentralamt für Steuern erhalte. Für die gezahlten Rentenversicherungsbeiträge aber nicht. Eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung wie bei Arbeitnehmer habe ich nicht. Vielleicht kann mir jemand eine Info zukommen lassen.
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Rentenversicherungsbeiträge Künstlersozialkasse
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Gast
AW: Rentenversicherungsbeiträge Künstlersozialkasse
Unabhängig davon, ob Daten elektronisch an das Finanzamt übermittelt wurden oder nicht sind Sie verpflichtet, diese Daten in Ihrer Steueerklärung anzugeben. Für die angesprochenen Daten ist die Anlage Vorsorgeaufwand vorgesehen.
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AW: Rentenversicherungsbeiträge Künstlersozialkasse
Das ich die angebe ist klar,(Zeile 6 Anlage Vorsorgeaufwand ) meine Frage ist aber warum bekomme ich bei den Kranken und Pflegeversicherungbeiträgen eine Bescheinigung für die Datenweitergabe an das BZST und bei den Rentenversicherungsbeiträgen nicht, werden die nicht an das BZST elektronisch übermittelt?
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Gast
eitr
Die Pflicht zur elektronischen Datenübermittlung bezieht sich nur auf Krankenkassenversicherungsbeiträge und Beiträge zur Pflegeversicherung. Dies hängt mit der neuen steuerlichen Behandlung ab 2010 zusammen.
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