Hallo, ich habe meinen Lohnsteuerausgleich relativ früh dises Jahr im Januar bereits eingereicht und somit auch schon seit einer Weile erhalten. Von meiner privaten Krankenversicherung kam allerdings nachdem der Ausgleich bereits eingetroffen war ein Schreiben, dass ich Beiträge steuerlich geltrend machen kann. Dies wusste ich davor nicht und deshalb die Frage, ob ich erneut einen Ausgleich beantragen kann, indem ich nur die Vorsorgeaufwendungen geltend mache.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
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