Guten Abend alle zusammen.
Ich hätte da ein Paar Fragen zu der Steuererklärung 2011, die ich schon lange vor mir her schiebe ..
Mann nehme an Person A Verh. 1 Kind, war vom 1.01.2011 - 31.06.2011 ALG2 Bezieherin.
Person A bekommet einen Teilzeitjob und verdient im Schnitt 500 Euro.
Person A ist weiterhin in ALG2 Bezug, und der Verdienst wird auf den Bezug angerechnet, bis zu dem Freibetrag.
Die Frage: Gibt Person A diesen Verdienst wärend des ALG2 Bezuges in der Steuererklärung an? Und wenn ja wo? Person A hatte zwar minimalst Steuern bezahlt aber den Verdienst nicht voll behalten.
Das Arbeitsverhältnis dauerte nur 2,5 Monate (1.07.2011 - 13.09.2011) und Person A fand dann einen Vollzeitjob ab dem 15.09.2011 und war auf H4 nicht mehr angewiesen.
Dann ging es richtig los
Person A hat in der ersten Vollzeit-Firma nur 15 Tage gearbeitet und dann zu der zweiten Firma gewechselt.
Während der 15 Tage hatte die Person A die 3te Steuerklasse und dann in der zweiten Firma die Steuerklasse 4.
Die erste Firma hat aber einen Fehler gemacht und in den 15 Tagen die Steuerklasse 4 abgerechnet. Nach der Kündigung ist der Person A das aufgefallen und diese wollte die berichtigte Abrechnung haben.
Der Chef hatte aber wohl keine Lust auf den Papierkram und hat der Person A gesagt , diese würde bei der Steuererklärung vom FA das zuviel bezahlte Geld zurück bekommen.
Nun hat Person A absolut keinen Plan ob das stimmt und wenn ja wo sie das anzugeben hat.
Es gab ausserdem in dem Jahr 2011 2 Steuerklassenwechsel.
Person A vorher Stkl. 5 dannn 3 wegen des Teilzeit-Jobs.
Dann Person A von Stkl 3 zu Stkl. 4 wegen des 2 und 3 ten Vollzeit-Jobs. (hat mit dem Wechsel nichts so pünktlich geklappt wie gewollt)
Wo gibt Person A das in der Steuererklärung an? Wird es überhaupt angegeben?
Person B (Mann) hat den Wechsel natürlich mitgemacht. Aber Person B hat erst ab dem 15.09.2011 den Vollzeitjob (voher auch ALG2 Bezug)
Ich hoffe ich habe mich klar genug ausgedrückt und es kann mir jemand die Fragen beantworten.
Vielen Dank schonmal im Vorraus.
Ich hätte da ein Paar Fragen zu der Steuererklärung 2011, die ich schon lange vor mir her schiebe ..
Mann nehme an Person A Verh. 1 Kind, war vom 1.01.2011 - 31.06.2011 ALG2 Bezieherin.
Person A bekommet einen Teilzeitjob und verdient im Schnitt 500 Euro.
Person A ist weiterhin in ALG2 Bezug, und der Verdienst wird auf den Bezug angerechnet, bis zu dem Freibetrag.
Die Frage: Gibt Person A diesen Verdienst wärend des ALG2 Bezuges in der Steuererklärung an? Und wenn ja wo? Person A hatte zwar minimalst Steuern bezahlt aber den Verdienst nicht voll behalten.
Das Arbeitsverhältnis dauerte nur 2,5 Monate (1.07.2011 - 13.09.2011) und Person A fand dann einen Vollzeitjob ab dem 15.09.2011 und war auf H4 nicht mehr angewiesen.
Dann ging es richtig los
Person A hat in der ersten Vollzeit-Firma nur 15 Tage gearbeitet und dann zu der zweiten Firma gewechselt.
Während der 15 Tage hatte die Person A die 3te Steuerklasse und dann in der zweiten Firma die Steuerklasse 4.
Die erste Firma hat aber einen Fehler gemacht und in den 15 Tagen die Steuerklasse 4 abgerechnet. Nach der Kündigung ist der Person A das aufgefallen und diese wollte die berichtigte Abrechnung haben.
Der Chef hatte aber wohl keine Lust auf den Papierkram und hat der Person A gesagt , diese würde bei der Steuererklärung vom FA das zuviel bezahlte Geld zurück bekommen.
Nun hat Person A absolut keinen Plan ob das stimmt und wenn ja wo sie das anzugeben hat.
Es gab ausserdem in dem Jahr 2011 2 Steuerklassenwechsel.
Person A vorher Stkl. 5 dannn 3 wegen des Teilzeit-Jobs.
Dann Person A von Stkl 3 zu Stkl. 4 wegen des 2 und 3 ten Vollzeit-Jobs. (hat mit dem Wechsel nichts so pünktlich geklappt wie gewollt)
Wo gibt Person A das in der Steuererklärung an? Wird es überhaupt angegeben?
Person B (Mann) hat den Wechsel natürlich mitgemacht. Aber Person B hat erst ab dem 15.09.2011 den Vollzeitjob (voher auch ALG2 Bezug)
Ich hoffe ich habe mich klar genug ausgedrückt und es kann mir jemand die Fragen beantworten.
Vielen Dank schonmal im Vorraus.
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