Verpflichtung zu Elster

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  • Wiking
    Neuer Benutzer
    • 11.06.2012
    • 2

    #1

    Verpflichtung zu Elster

    Wenn eine Gewerbetreibende und ein Rentner zusammen veranlagt werden, besteht dann die Pflicht dieses über Elster an das Finanzamt zu übermitteln?

    Bisher hat ein Steuerberater die Unterlagen erstellt und an uns versandt. Wir haben unsere privaten Einkommenssteuerunterlagen hinzugefügt und das Ganze dann an das für uns zuständige Finanzamt geschickt.

    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand eine passende Erklärung geben könnte.
    Danke im Voraus!
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    AW: Verpflichtung zu Elster

    Ab VZ 2011 besteht grds. die Verpflichtung, die Steuererklärung elektronisch zu übermitteln, wenn (ggf. nur einer der Ehegatten) gewerbliche Einkünfte erzielt. Dies muss nicht per Elster erfolgen, sondern kann auch mit einem anderen Programm gemacht werden. Allerdings sind die FÄ im ersten Jahr dieser Neuregelung oftmals kulant.

    Kommentar

    • Wiking
      Neuer Benutzer
      • 11.06.2012
      • 2

      #3
      AW: Verpflichtung zu Elster

      Danke schön für die schnelle Antwort.

      Kommentar

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