Sachverhalt:
A und B sind Alleinstehende mit gemeinsamen Haushalt.
Im Rahmen haushaltnaher Dienstleistungen werden Steuerermäßigungen für 1000 EUR Aufwendungen aus der Betriebskostenabrechnung des Vermieters geltend gemacht.
Die beiden ESt-Erklärungen werden elektronisch authentifiziert per ELSTER II übermittelt, Belege werden entsprechend der Vorgaben nicht eingereicht.
Die Verkennzifferung erfolgt gemäß Mantelbogen, Seite 3, Zeile 76 in Kz. 210 mit dem Wert 1000. Ergänzend wird nach Mantelbogen, Seite 3, Zeile 79 der Name,Vorname, Geburtsdatum der weiteren, im Haushalt lebenden alleinstehenden Person und das beantragte Aufteilungsverhältnis (im Regelfall 50%) im ELSTER-Ausdruck angeführt.
Fragen:
1. Ist in Kennziffer 210 der Wert von 1000 EUR oder bereits der nach dem Aufteilungsverhältnis festgelegte Wert, hier im Beispiel 500 zu übernehmen?
2. Wie erkennt ggf. der SB des Finanzamtes der alleinstehenden Zusammenlebenden, ohne das er Belege hierzu anfordert, ob beim Eintragen in Kennziffer 210 der volle oder anteilige Wert gemeint ist.
3. Wie verarbeitet die "Maschine" diesen Sachverhalt unter Beachtung der beschriebenen Eintragungen nach Mantelbogen, Seite 3, Zeile 79?
Ich bedanke mich für sachkundige Rückinformationen.
A und B sind Alleinstehende mit gemeinsamen Haushalt.
Im Rahmen haushaltnaher Dienstleistungen werden Steuerermäßigungen für 1000 EUR Aufwendungen aus der Betriebskostenabrechnung des Vermieters geltend gemacht.
Die beiden ESt-Erklärungen werden elektronisch authentifiziert per ELSTER II übermittelt, Belege werden entsprechend der Vorgaben nicht eingereicht.
Die Verkennzifferung erfolgt gemäß Mantelbogen, Seite 3, Zeile 76 in Kz. 210 mit dem Wert 1000. Ergänzend wird nach Mantelbogen, Seite 3, Zeile 79 der Name,Vorname, Geburtsdatum der weiteren, im Haushalt lebenden alleinstehenden Person und das beantragte Aufteilungsverhältnis (im Regelfall 50%) im ELSTER-Ausdruck angeführt.
Fragen:
1. Ist in Kennziffer 210 der Wert von 1000 EUR oder bereits der nach dem Aufteilungsverhältnis festgelegte Wert, hier im Beispiel 500 zu übernehmen?
2. Wie erkennt ggf. der SB des Finanzamtes der alleinstehenden Zusammenlebenden, ohne das er Belege hierzu anfordert, ob beim Eintragen in Kennziffer 210 der volle oder anteilige Wert gemeint ist.
3. Wie verarbeitet die "Maschine" diesen Sachverhalt unter Beachtung der beschriebenen Eintragungen nach Mantelbogen, Seite 3, Zeile 79?
Ich bedanke mich für sachkundige Rückinformationen.
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