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Fahrtkosten bei Schwerbehinderten (100%)

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    Fahrtkosten bei Schwerbehinderten (100%)

    Es liegt im Jahr 2009 eine Schwerbehinderung mit 100% vor...

    a) Fahrten zum Krankenhaus und zu Ärzten, muss man diese nachweisen und wie?

    b) Wenn Fahrtkosten mit 15.000 km angenommen werden sollen, muss man diese nachweisen und wie?

    Im Jahre 2008 lag noch kein Schwerbehinderungsausweis vor:

    c) Gibt es hier auch eine Fahrtkostenpauschale für Fahrten zu Ärzten und Krankenhäusern, oder muss man diese nachweisen?
    Hier: Herztransplantierter

    d) Allgemein: Wo muss ich das in dem Formular eintragen?? Werbungskosten, Sonderausgaben?

    #2
    AW: Fahrtkosten bei Schwerbehinderten (100%)

    Krankheitskosten und Fahrtkosten sind außergewöhnliche Belastungen (Hauptvordruck, S. 3 Z. 68, s. auch dortige Erläuterungen).

    Wenn keine Schwerbehinderung vorlag, muss mindestens eine Einzelaufstellung mit ärztlicher Bestätigung o. Ä. dabei sein. Im Jahr der Behinderung kann einfach 3.000 km x 0,30 Euro = 900 Euro eingetragen werden. Evtl. Erstattungen der Krankenkasse sind abzuzuiehen. Außergewöhnlich Schwerstbehinderte mit aG, Bl., H oder Pflegestufe III können 15.000 km eintragen.

    Zu beachten ist, dass die sog. zumutbare Belastung abgezogen wird, sich also nicht alles steuerlich auswirkt.

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      #3
      AW: Fahrtkosten bei Schwerbehinderten (100%)

      Danke vielmals.

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