Einnahmeüberschussrechnung und Steuererklärung bei Hartz 4

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  • Ahoj
    Neuer Benutzer
    • 17.06.2012
    • 2

    #1

    Einnahmeüberschussrechnung und Steuererklärung bei Hartz 4

    Hallo liebes Forum,

    ich habe mich hier mal angemeldet, weil ich zu meiner Frage im ganzen Netz bisher nicht fündig geworden bin. Also, folgendes:
    Ich arbeite als Selbständiger und habe letztes Jahr während 6 Monaten aufstockende Leistungen/Hartz 4 erhalten. Während dieser Zeit hatte ich weiterhin niedrige eigene Einnahmen, entsprechend wurde das Hartz 4 Geld angepasst.
    Fallen jetzt die 6 Monate im ganzen aus meiner Steuerpflicht heraus? Oder gehören die Einnahmen, die auf das Hartz 4 Geld angerechnet wurden trotzdem in die Einnahmeüberschussrechnung und sind ganz normal steuerpflichtig?

    Herzlichen Dank schon mal für Antworten!
    Ahoj
  • Gast

    #2
    AW: Einnahmeüberschussrechnung und Steuererklärung bei Hartz 4

    Die Einnahmen sind - unabhängig von der Anrechnung auf Hartz 4 - ganz normal steuerpflichtig.

    Kommentar

    • Ahoj
      Neuer Benutzer
      • 17.06.2012
      • 2

      #3
      AW: Einnahmeüberschussrechnung und Steuererklärung bei Hartz 4

      Na, das ging ja flott :-)
      Vielen Dank!

      Kommentar

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