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Handwerkerrechnungen

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    Handwerkerrechnungen

    Auf den Handwerkerrechnungen findet man selten eine Auflistung nach Lohn- und Materialkosten.
    Um diese beim FA (Aufwendungen bei Handwerksleistungen) geltend zu machen, kann man dann einen Prozentsatz annehmen?
    Aus einem Steuerbescheid 2007 entnahm ich, dass das FA 20% von diesen Rechnungen angenommen hatte.

    #2
    AW: Handwerkerrechnungen

    ich glaube, Sie verwechseln da was. Von den anzuerkennenden Lohnkosten gibt das FA eine Steuerermäßigung von 20 %.

    Ob das FA mit einer Schätzung und Aufteilung ihrerseits einverstanden ist, bezweifle ich. Ihnen wird nichts Anderes übrigbleiben, als den Handwerker um eine Aufteilung der Rechnung in einen Lohn und einen Materialanteil zu bitten.

    Kommentar


      #3
      AW: Handwerkerrechnungen

      Das Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums sagt ganz klar, dass eine Schätzung Ihrerseits nicht zulässig ist. Der Handwerker muss das schon selbst sachgerecht auf der Rechnung aufteilen.

      In sehr früheren Jahren war eine derartige Schätzungsaufteilung noch zulässig, heute aber nicht mehr.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Handwerkerrechnungen

        Danke für die Antworten.

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