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Eine Verpflichtung, eine Anlage EÜR einzureichen, besteht in folgenden Fällen:
Wer muss eine Einnahmenüberschussrechnung einreichen?
Selbständige und Gewerbetreibende, deren Betriebseinnahmen über 17.500 EUR liegen und die keine Bilanz erstellen, haben zusätzlich zu ihrer Einkommensteuererklärung die Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck oder Datensatz abzugeben. Für mehrere Betriebe muss jeweils separat für jeden Betrieb eine solche Einnahmenüberschussrechnung erstellt werden.
Für kleinere Betriebe würde sogar eine formlose eigene Gewinnermittlung ausreichen.
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