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Anzahl der Arbeitstage (Werbungskosten) falsch - wie korrigieren?

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    Anzahl der Arbeitstage (Werbungskosten) falsch - wie korrigieren?

    Hallo,

    habe meine Einkommenssteuererklärung 2011 leider erst Ende Mai abgeben können.
    Bis heute kam kein Bescheid.
    Neugierde halber wollte ich berechnen ob wir mit einer Rückerstattung oder Nachzahlung zu rechnen haben.
    Da fiel mir auf das mir, in meiner "Schnell, schnell - bald ist Frist zu Ende" - Laune ein Fehler unterlaufen ist. Und das erst heute, ich bin so wütend auf mich selber...
    Ich hatte im Jahr 2011 einen Arbeitsplatzwechsel mit 5wöchiger Arbeitslosigkeit.
    Nun habe ich bei den Arbeitstagen falsch gerechnet und nun stimmt das alles hinten und vorne nicht, was natürlich die Werbungskosten verfälscht. Die Arbeitsstellen haben immense Kilometerunterschiede, irgendwas hab ich da völlig durcheinander gebracht.
    Versteht jemand, was ich meine. Ich kann mich nicht so recht ausdrücken.
    Was muss ich jetzt tun, damit das Finanzamt nicht mit den falschen Angaben rechnet. Es war ein versehen und ich möchte das klarstellen. Einfach anrufen oder was soll ich machen?

    Schonmal danke für eure Hilfe

    MfG

    Daniela84

    #2
    AW: Anzahl der Arbeitstage (Werbungskosten) falsch - wie korrigieren?

    Druck nochmal ein Formular der Anlage N aus, füll es aus und schicke es mit einem kurzen Schreiben ans Finanzamt.

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      #3
      AW: Anzahl der Arbeitstage (Werbungskosten) falsch - wie korrigieren?

      Danke für den Tipp,
      eventuell sollte ich unsere Sachbearbeiterin vorher anrufen...
      Und dann einfach hinschicken oder lieber persönlich hingehn...
      Fragen über Fragen.
      Ich hoffe nur, das sie mir keinen Strick daraus drehen wollen, denn ich habe das wirklich nicht mutwillig gemacht.
      Bin ich froh, das es mir überhaupt noch aufgefallen ist...

      MfG

      Daniela84

      Kommentar


        #4
        AW: Anzahl der Arbeitstage (Werbungskosten) falsch - wie korrigieren?

        Zitat von Daniela84 Beitrag anzeigen
        eventuell sollte ich unsere Sachbearbeiterin vorher anrufen...
        Das ist nie verkehrt!

        Zitat von Daniela84 Beitrag anzeigen
        Ich hoffe nur, das sie mir keinen Strick daraus drehen wollen, denn ich habe das wirklich nicht mutwillig gemacht.
        Was hätten sie davon? Auch wenn Du den Bescheid bekommst kannst Du noch Einspruch einlegen und Vergessenes nachreichen!

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