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Verspätungszuschlag trotz Rückzahlung?

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    Verspätungszuschlag trotz Rückzahlung?

    Kann das Finanzamt mir bei verspäteter Abgabe meiner Einkommensteuererklärung einen Verspätungszuschlag aufbrummen obwohl ich eine Rückzahlung erwarte?

    Ich zahle schon seit fast 30 Jahren Steuern und habe in dieser Zeit noch nie etwas nachzahlen müssen sondern immer Geld zurück bekommen. So etwas müssten die beim Finanzamt doch eigentlich sehen...
    Ciao
    Claudio

    #2
    AW: Verspätungszuschlag trotz Rückzahlung?

    http://de.wikipedia.org/wiki/Versp%C3%A4tungszuschlag

    Mit ging es auch so, ich war verspätet, der Zuschlag wurde von der Erstattung abgezogen. Seit dem nehme ich keine Freibeträge in Anspruch. Deshalb bin ich Antragsveranlager und nicht an Fristen 30.05. ausser der Verjährung gebunden.
    Gruss (S)stiller
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      #3
      AW: Verspätungszuschlag trotz Rückzahlung?

      aus dem link von stiller:

      Für die Berechnung kommt es auf den Steuerjahresbetrag, nicht auf den Abschlusszahlungsbetrag an.
      es geht leider nicht darum, ob man quasi guthaben hat oder nicht, sondern rein, um die einhaltung der frist, die gesetzlich vorgegeben ist.

      ist das kind denn schon im brunnen, oder steht das nur zu befuerchten? ist dioe erklärung schon abgegeben oder nicht?

      imho gibt es nicht gleich strafen, wenn die erste erinnerung/aufforderung kommt... bis zum jahresende wuerde ich dann mit der abgabe aber nicht mehr warten ;-)

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        #4
        AW: Verspätungszuschlag trotz Rückzahlung?

        Bei der Festsetzung von Verspätungszuschlägen kommt es sowohl auf die Verspätung an sich als auch auf den durch die verspätete Abgabe zu erzielenden Vorteil an. Auch der Aufwand des FA ist zu beachten. Wenn eine Steuererklärung 2010 erst heute nach mehrfachen Anforderungen, Schätzungs- oder Zwangsgeldandrohungen etc. abgegeben wird und ein Guthaben entsteht, wird dieses zu Gunsten des Bürgers verzinst. Auch dieser Zins ist ein Vorteil, der durch einen Verspätungszuschlag ausgeglichen werden kann. Der VZ soll zudem auch eine erzieherische Wirkung haben.

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          #5
          AW: Verspätungszuschlag trotz Rückzahlung?

          Auch die Häufigkeit der verspäteten Abgaben (in den Vorjahren) wird berücksichtigt.

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            #6
            AW: Verspätungszuschlag trotz Rückzahlung?

            Hallo,

            wir haben auch mal einen Verspätungszuschlag in Höhe von 590 Euro aufgebrummt bekommen. Die Einkommen von meinem Mann und mir wurden anhand des Vorjahres geschätzt und wir bekamen so das Ergebnis einer geschätzen Steuererklärung.

            Wir haben dann Widerspruch dagegen eingelegt und beschrieben, warum wir so in Verzug waren (Tod der Eltern, Baby bekommen). Gleichzeitig haben wir die Erklärung innerhalb von 2 Wochen nachgereicht und den Verspätungszuschlag zunächst gezahlt. Das Finanzamt war dann gnädig und hat zu der Erstattung den Verspätungszuschlag wieder gutgeschrieben.

            Schau mal hier: http://www.steuerratgeber-online.de/html/antrag_auf_aufhebung_des_versp.html

            So haben wir es auch formuliert (unverschuldeter Notfall). Viel Erfolg,
            Niki

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