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Nachweis der tatsächlichen Fahrleistung bei Schwerbehinderung mit aG

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    Nachweis der tatsächlichen Fahrleistung bei Schwerbehinderung mit aG

    Hallo, wie weist man die gefahrenen km nach? Nach über 10 Jahren verlangt das FA jetzt eine Aufstellung mit allen Fahrten, km, Anlaß und wer gefahren ist.
    Ich finde dies bei aG rechtswidrig und viel zu viel Aufwand.
    Wer kann helfen?
    Danke.

    #2
    AW: Nachweis der tatsächlichen Fahrleistung bei Schwerbehinderung mit aG

    hier:
    http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=17514&article_id=91128&_psm and=110

    zum nachlesen

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      #3
      AW: Nachweis der tatsächlichen Fahrleistung bei Schwerbehinderung mit aG

      Hallo, sophie,
      danke für den Link. Das aber ist allgemein bekannt. Nirgends steht aber, wie die gefahrenen km nachgewiesen werden müssen, glaubhaft gemacht werden können. Ein Fahrtenbuch ist mir zu mühsam- wie bitte geht es einfacher?
      Danke.

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        #4
        AW: Nachweis der tatsächlichen Fahrleistung bei Schwerbehinderung mit aG

        Wenn Du vom Finanzamt aufgefordert worden bist, zukünftig bestimmte Unterlagen vorzulegen, dann kannst Du nicht mit einem Internetforum darüber verhandeln. Du wirst dort mal anrufen oder vorbeischaun müssen.

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          #5
          AW: Nachweis der tatsächlichen Fahrleistung bei Schwerbehinderung mit aG

          Hall0 Elefant,
          was bitte soll das denn? Ich will im Forum nicht verhandeln, sondern hatte die Hoffnung, jemanden zu finden, der mir sagen kann, wie man die tatsächliche Fahrleistung nachweist oder glaubhaft macht mit möglichst niedrigstem Aufwand. Was ist die geeignete Form. Es kann doch nicht angehen, einer FA-Forderung nachzukommen, eine Aufstellung zu liefern, die für jeden Tag die Kilometer, den Anlass, den Fahrer beinhaltet. Da darf man doch wohl mal fragen.

          Wer hier nicht durchblickt, der sollte nicht im Forum schreiben.

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            #6
            AW: Nachweis der tatsächlichen Fahrleistung bei Schwerbehinderung mit aG

            Am Ende wird das Finanzamt entscheiden ob es mit Deinen Nachweisen einverstanden ist.

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              #7
              AW: Nachweis der tatsächlichen Fahrleistung bei Schwerbehinderung mit aG

              Hallo siggi72,
              "Nach über 10 Jahren verlangt das FA jetzt eine Aufstellung mit allen Fahrten, km, Anlaß und wer gefahren ist.
              Ich finde dies bei aG rechtswidrig und viel zu viel Aufwand."

              Da hat das FA vielleicht den längeren Hebel, Rechtsmittel können eingelegt werden (Einspruch, Klage..), allerdings nicht mit Elster.
              Gruss (S)stiller
              STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
              Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
              ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
              Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
              Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
              Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
              Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                #8
                AW: Nachweis der tatsächlichen Fahrleistung bei Schwerbehinderung mit aG

                1. das FA hat eine Anforderung an den Stpfl. gestellt zum nachweis der km
                2. die 'einfachste' Möglichkeit ist das Fahrtenbuch
                3. wer mit einer Anforderung des FA nicht einverstanden ist sollte sich an das FA wenden
                4. 'Wer hier nicht durchblickt'...., tja, gute Frage...

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                  #9
                  AW: Nachweis der tatsächlichen Fahrleistung bei Schwerbehinderung mit aG

                  Hallo Siggi,

                  folgender Vorschlag:
                  ermittle den Ungefähren km-Stand am Jahresanfang und Ende (durch Werkstattrechnungen/Serviceheft oder Tankbuch) lege diese dem Finanzamt vor

                  Überschlage alle Fahrten bei denen du nicht selbst gefahren oder mitgefahren bist
                  (Ehegatte zur Arbeit, Einkaufsfahrten, Fahrten mit den Kindern) -> mach eine (grobe) Aufstellung. Es sei denn Ihr habt ein zweites Fahrzeug.

                  Ziehe diese von den gesamt gefahrenen km ab.
                  Meiner Meinung nach kann das Finanzamt im Nachgang kein Fahrtenbuch verlangen.
                  Es geht um eine Glaubhaftmachung!

                  In der Einkommensteuerrichtlinie 33.4 Abs. 4 zum § 33 EStG steht folgendes:
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                  Aufwendungen behinderter Menschen für Verkehrsmittel
                  (4) Macht ein gehbehinderter Stpfl. neben den Aufwendungen für Privatfahrten mit dem eigenen Pkw auch solche für andere Verkehrsmittel (z. B. für Taxis) geltend, ist die als noch angemessen anzusehende jährliche Fahrleistung von 3.000 km (beim GdB von mindestens 80 oder GdB von mindestens 70 und Merkzeichen G) - bzw. von 15.000 km (bei Merkzeichen aG, Bl oder H) - entsprechend zu kürzen.
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                  d.h. 15.000 km gelten bei aG als angemessen. dazu wird im weiteren erläutert:
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                  Außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen "aG"), Blinde ("Bl") und Hilflose ("H"):

                  Hier werden nicht nur die unvermeidbaren behinderungsbedingten Fahrten anerkannt, sondern in angemessenem Umfang auch Fahrten für Freizeit-, Erholungs- und Besuchszwecke, d. h. grundsätzlich alle Fahrten, soweit sie nicht beruflicher Natur (dann Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben) sind.

                  Die tatsächliche Fahrleistung ist nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Als angemessen gilt eine jährliche Fahrleistung von 15.000 km. Dafür gilt der Kilometersatz von 0,30 EUR. Auch hier ist bei der zusätzlichen Geltendmachung der Aufwendungen für andere Verkehrsmittel die Strecke von 15.000 km entsprechend zu kürzen.
                  - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
                  Das verlangt werden kann nachzuweisen WER gefahren ist und aus welchem Anlass entspricht mM nach nicht den gesetzlichen Erfordernissen. Allein die GLAUBHAFTMACHUNG kann verlangt werden.

                  Wenn du ein Spezialfahrzeug (behindertengerechte Umrüstung) fährst, kannst sogar mehr als die 0,30 Eur/km geltend machen (natürlich nur mit Nachweis). Kommst du über die 15.000 km können diese im AUSNAHMEFALL ebenfalls anerkannt werden (z.B. wegen Fahrten bei Berufsausbilung/Studium).
                  LG MAX v S.

                  (Seit 2003 Elsternutzer im Selbstversuch)

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                    #10
                    AW: Nachweis der tatsächlichen Fahrleistung bei Schwerbehinderung mit aG

                    Hallo MAX v.S.,
                    danke für die Ausführungen. Das hatte ich alles seit 10 Jahren und war immer ok.
                    Ich gab an die km am Jahresanfang und die am Jahresende. Daneben trug ich alle Tankquittungen mit km-Angaben in einen Faltkalender, wie auch ggf. TÜV, Werkstattrechnungen, Reifenkäufe- alles mit km. Und jetzt kommt eine neue Bearbeiterin und will mich zum Buchhalter machen. Jede Fahrt, den Anlaß(!) und den Fahrer. Nur ich fahre den Wagen, allenfalls mal mein Sohn oder meine Frau, wenn sie mich bei Schmerzattacken ins Krankenhaus oder zu Ärzten fahren. Meine Frau hat einen eigenen Wagen.
                    Klagen kann ich nicht, weil Bescheid rechtskräftig ist und Forderung erst ab 01.08.d.J. besteht. Der angeschriebene Leiter des hiesigen FA antwortet nicht - noch nicht. Hier wird ein ehrlicher Steuerzahler fertig gemacht. Ja man sagt mir nicht einmal, wie ich ohne großen Aufwand die km glaubhaft machen kann. Da ich sehr krank bin hatte ich 2011 nur 3400 km (15000 hätten es sein können). Und hier soll ein Exempel statuiert werden, wobei man die großen Steuersünder offiziell verschont (Schäuble).

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                      #11
                      AW: Nachweis der tatsächlichen Fahrleistung bei Schwerbehinderung mit aG

                      hallo siggi,

                      das sind dann aber andere voraussetzungen für eine diskussion als nach ihrem ersten beitrag.

                      nach ihren jetzigen ausführungen sollte der nachweis eigentlich reichen.

                      ich würde hier auf jeden fall ein gespräch mit dem fa suchen, entweder mit dem nächsten vorgesetzten/sgl ihres bearbeiters, falls sich der leiter des fa nicht nach einer angemessenen zeit meldet, schliesslich sind ja auch grad ferien-/urlaubszeit

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