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Abholung Einkommensteuerbescheid

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    Abholung Einkommensteuerbescheid

    Hallo, habe heute eine Info per Mail bekommen, dass mein Einkommensteuerbescheid zur Abholung bereitgestellt wird: "Sie können diese Datei über die entsprechende Funktion Ihres Steuerprogrammes ab dem 18.07.2012
    auf Ihren PC herunterladen!" Ich weiß aber nicht welches Steuerprogramm gemeint ist bzw. wo ich das finde. Was soll ich tun?

    #2
    AW: Abholung Einkommensteuerbescheid

    Sie müssen dazu das Steuerprogramm aufrufen, das Sie für den Versand der elektronischen Daten verwendet haben. Dort haben Sie für die sogenannte Bescheiddatenrückübermittlujng u. a. auch Ihre e-Mail-Adresse angegeben.

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      #3
      AW: Abholung Einkommensteuerbescheid

      Hat funktioniert. Dankeschön für die Info!

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        #4
        AW: Abholung Einkommensteuerbescheid

        Funktioniert doch nicht. Beim zweiten Versuch sind keine Daten mehr aufrufbar. Auch nicht bei einer anderen Steueuerklärung in unserer Familie. Was soll ich nun tun?

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          #5
          AW: Abholung Einkommensteuerbescheid

          Quelle: https://download.elster.de/download/anleitung/Handbuch_ElsterFormular.pdf

          5.1.15 Bescheiddatenabholung

          Haben Sie vor der Datenübermittlung angegeben, dass Sie Ihre Steuerbescheiddaten elektronisch abholen wollen (siehe 5.1.10) und ist Ihnen Ihr Steuerbescheid in Papierform bereits zugegangen, steht auch der Bescheiddatensatz zur elektronischen Abholung bereit.
          Haben Sie eine E-Mail-Adresse angegeben, so erhalten Sie hierüber eine Benachrichtigung.
          Ihr (Papier-)Steuerbescheid enthält einen entsprechenden Zusatz im Bereich Erläuterungen.

          Öffnen Sie Ihren Eingabefall und rufen Sie die Funktion "Bescheiddaten vom Finanzamt abholen" im Menü DATENÜBERMITTLUNG auf.
          Stellen Sie zuvor eine Verbindung mit dem Internet her.
          Als Ergebnis der Abholung werden ein oder mehrere verschlüsselte Bescheiddatensätze in der Eingabedatei gespeichert und zur Ansicht freigegeben.
          Die Bescheiddaten können mit einer Steuerberechnung des aktuellen Eingabefalls verglichen werden; vorhandene Abweichungen zum Eingabefall werden dargestellt.

          Sollten Sie die Daten später vergleichen wollen, steht Ihnen eine entsprechende Funktion im Menü EXTRAS zur Verfügung.

          Beachten Sie, dass nur der Papierbescheid rechtliche Wirkungen entfaltet!
          Mit freundlichen Grüßen
          - AG1971 -
          Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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