Erbschaftssteuer / Immobiliengutachten

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  • Ariadne
    Neuer Benutzer
    • 15.06.2012
    • 8

    #1

    Erbschaftssteuer / Immobiliengutachten

    Für die Feststellung der Erbschaftssteuer hat das FA eine Immobilie geschätzt.
    Da ich von der Schätzung von Immobilien nichts verstehe habe ich einen Gutachter beauftragt.
    Frage ist: Kann ich die Kosten für das Gutachten bei der Erbschaftssteuer geltend machen und wenn ja, wo ist das einzutragen?

    Ich freue mich auf eine Antwort.
  • Gast

    #2
    AW: Erbschaftssteuer / Immobiliengutachten

    Erbschaftsteuer hat mit Elster nichts zu tun. Sie können hier leider nichts eintragen.

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