Für die Feststellung der Erbschaftssteuer hat das FA eine Immobilie geschätzt.
Da ich von der Schätzung von Immobilien nichts verstehe habe ich einen Gutachter beauftragt.
Frage ist: Kann ich die Kosten für das Gutachten bei der Erbschaftssteuer geltend machen und wenn ja, wo ist das einzutragen?
Ich freue mich auf eine Antwort.
Da ich von der Schätzung von Immobilien nichts verstehe habe ich einen Gutachter beauftragt.
Frage ist: Kann ich die Kosten für das Gutachten bei der Erbschaftssteuer geltend machen und wenn ja, wo ist das einzutragen?
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