Meine Tochter hat bis März 2011 in Dtld. ein Praktikum gemacht, dann eine Arbeit in der Schweiz angenommen und ab September in der Schweiz studiert. Das Kindergeld wurde für das ganze Jahr gezahlt. Muss ich den Verdienst in der Schweiz auch mit angeben? (War insgesamt ein Minus-Geschäft)
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Auslandstätigkeit Kind Student
Einklappen
X
-
Gast
AW: Auslandstätigkeit Kind Student
Ich gehe davon aus, dass Ihre Tochter volljährig ist. Gehen Sie deshal b auf der Anlage Kind mit dem Kursor in der Zeile 21 in das Eingabefeld für den Bruttoarbeitslohn. In der Eingabehilfe wird Ihnen danach ausführlich erläutert, was Sie bei den Einkünften und Bezügen anzugeben haben. Vergessen Sie bitte auch die Zeile 48 ff. auf Seite 2 der Anlage Kind nicht, da dies bei Ihnen evtl. auch zutreffen dürfte.
Kommentar