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Sie meinen Einkommersteuervorauszahlungen. Diese werden nicht eingetragen, aber das Finanzamt berücksichtigt diese automatisch. Bei der Steuerberechnung in Elsterformular müssen Sie diese Zahlungen manuell berücksichtigen, damit das Ergebnis stimmt.
Soweit Sie auch Kirchensteuer vorausbezahlt haben sollten können Sie diese im Hauptvordruck auf Seite 2 Zeile 46 als Sonderausgabe geltend machen.
Vielen herzlichen Dank, ich hatte mir die letzten Jahre vorher immer eine Steuer-CD gekauft, da musste dies ausdrücklich eingetragen werden (die Einkommenssteuer-Vorauszahlung).
andere Programme mögen diesen 'Service' evtl. noch anbieten, bei ElFo wurde das schon länger nicht mehr angeboten.
Der Hintergrund war, dass die Eintragungen der Anwender oft nicht mit den beim FA vorliegenden Zahlen übereinstimmten und diese 'Differenz' dem Programm angelastet wurde, da 'das ja falsch berechnen' würde...
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