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Hohe Nachzahlung durch Abfindung ?

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    Hohe Nachzahlung durch Abfindung ?

    Ich habe in 2011 normal gearbeitet, habe einen Aufhebungsvertrag geschlossen - hierbei eine Abfindung erhalten und sofort weitergearbeitet. Meine Frau ist ebenfalls durchgängig beschäftigt gewesen. Bei der Erstellung der Steuererklärung für 2011 soll ich nach Abzug aller Sonderausgaben, Webungskosten, Kinderbeträgen usw. und nachdem ich ja bereits bei meiner Monatsabrechnung sehr (sehr) viel Steuern gezahlt habe - nun nochmal 6.800 EUR nachzahlen.Meine Frage - welche Möglichkeiten habe ich, diesen Betrag noch zu mindern bzw. kann ich diesen auf kommende Jahre verteilen oder anrechnen lassen. In 2012 sind wir beide auch voll beschäftigt bei gleichbleibend hohem Lohn . Allerdings kommt dann dieses Jahr diue Einkunftsart aus Vermietung und Verpachtung dazu (Kauf ETW nicht selbst genutzt).

    Bitte um sachdienliche Ratschläge

    #2
    AW: Hohe Nachzahlung durch Abfindung ?

    Nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt handelt es sich wohl um eine Abfindung, die ermässigt besteuert werden kann. Haben Sie dies beim Finanzamt beantragt? Falls nicht, sollten Sie sich unbedingt innerhalb der Rechtsbehelfsfrist - vier Wochen nach Erhalt des Steuerbescheides - mit dem Finanzamt in Verbindung setzen und diesen Antrag nachholen.

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      #3
      AW: Hohe Nachzahlung durch Abfindung ?

      Ja es handelte sich um eine Abfindung. Ich habemeine Steuererklärung jedoch noch nicht abgegeben und somit noch keinen Bescheid. Kann ich den Antrag also jetzt noch vorher stellen ?

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        #4
        AW: Hohe Nachzahlung durch Abfindung ?

        mit der Steuererklärung den Antrag stellen, durch entsprechenden Eintrag in der Anlage N.

        Sind sie sicher, dass das eine Nachzahlung ist? Bei einem "-" vor der Zahl, ist es eine Erstattung zu ihren Gunsten.

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          #5
          AW: Hohe Nachzahlung durch Abfindung ?

          Der Eintrag erfolgt auf der Anlage N in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Zeilen 10 - 14. Beachten Sie bitte die Erläuterungen in der Eingabehilfe.

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            #6
            AW: Hohe Nachzahlung durch Abfindung ?

            In dem Steuerprogramm steht leider eindeutig Nachzahlung.... Da ich diese Programm jedes Jahr benutze, weiß ich auch was eine Erstattung ist. Dann werde ich in der Anlage N mal schauen. Habe das Formular in Papierform noch nicht dazuliegen, ggf. frage ich nochmal.

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              #7
              AW: Hohe Nachzahlung durch Abfindung ?

              Wenn ich das richtig verstehe, erfolgte bei der Abfindungszahlung die Steuerberechnung nach den Angaben, die dem alten Arbeitgeber vorlagen. Also wurde nur die Steuer für die Abfindung und das normale Arbeitseinkommen bis zum Zeitpunkt der Entlassung berechnet.

              Das nachfolgende Einkommen und das Einkommen der Ehefrau konnte er nicht kennen. Also blieb das außen vor.

              Die Steuerlast für das gesamt Jahr ergibt sich jedoch erst, wenn auch diese Einkommen berücksichtigt werden. Dadurch kann es zu der Nachzahlung kommen. Auf der Seite http://www.abfindunginfo.de/zusammenballung.htm ist das an einem Beispiel erläutert.

              Mit der Steuererklärung für 2011 wird das FA die Korrektur von Amtswegen vornehmen. Durch entsprechende Werbungskosten im vergangenen Jahr könnte das steuerpflichtige Einkommen gesenkt werden. Rückwirkend geht das allerdings nicht.

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