Hallo,
wir haben die Frist verbummelt, um die Umsatzvorsteueranmeldung zu machen.
Nun hat das Finanzamt uns für die Monate April und Mai durch die Festsetzung der Umsatzsteuer-Voranmeldung anhand des Vorjahres geschätzt. Dieses Jahr hatten wir jedoch nicht so viel Umsatz. Wer kann uns helfen, wie wir vorgehen sollen. Reicht es, wenn wir über Elster für das 2. Quartal die Umsatzsteuervoranmeldung unverzüglich nachreichen oder müssen wir zusätzlich auch Einspruch einlegen?
Müssen wir die geschätzte Summe trotzdem zahlen und auf Rückantwort vom FA warten?
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.
Gruß
MZ
wir haben die Frist verbummelt, um die Umsatzvorsteueranmeldung zu machen.
Nun hat das Finanzamt uns für die Monate April und Mai durch die Festsetzung der Umsatzsteuer-Voranmeldung anhand des Vorjahres geschätzt. Dieses Jahr hatten wir jedoch nicht so viel Umsatz. Wer kann uns helfen, wie wir vorgehen sollen. Reicht es, wenn wir über Elster für das 2. Quartal die Umsatzsteuervoranmeldung unverzüglich nachreichen oder müssen wir zusätzlich auch Einspruch einlegen?
Müssen wir die geschätzte Summe trotzdem zahlen und auf Rückantwort vom FA warten?
Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.
Gruß
MZ
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