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KfZ Haftpflicht

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    KfZ Haftpflicht

    Hallo,

    ich habe Ende Dezember 2011 schon die KfZ-Haftpflicht für den 01.01.2012 bezahlt. Führe ich die Zahlung nun mit in der Steuererklärung 2011 an, weil sie in dem Jaht geflossen ist-auch wenn sie für den 01.01.2012 gedacht war? oder dann erst 2012, weil sie dafür gedacht war?

    #2
    AW: KfZ Haftpflicht

    Die Zahlungen sind in dem Jahr abzugsfähig, in dem sie geleistet wurden.

    Kommentar


      #3
      AW: KfZ Haftpflicht

      ... wenn es sich aber wie hier um regelmäßig wiederkehrende Ausgaben handelt, bei denen die Zahlung innerhalb kurzer Zeit im anderen Jahr geleistet werden, wobei kurze Zeit mit 10 Tagen gleichzusetzen ist, dann ist die Zahlung dem Fälligkeitsjahr zuzurechnen.

      Konkret: Bei Fälligkeit der Kfz-Haftpflicht am 01.01.2012 gehört die Zahlung zu 2012, wenn sie ab dem 22.12.2011 geleistet wurde. Wurde sie am 21.12.2011 oder früher geleistet, gehört sie zu 2011.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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