Ich will gegen einen Steuerbescheid einen Einspruch einlegen. Das Steuerprogramm das die Vorlage dafür erstellt hat, hat so einen Ausdruck der lautet "Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 AO hinsichtlich der angeforderten Beträge". Was heisst das?
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Keine Ankündigung bisher.
Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 AO - Was heisst das?
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Gast
AW: Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 AO - Was heisst das?
Sollten Sie aufgrund des Steuerbescheides, gegen den Sie Einspruch einlegen, eine Nachzahlung an das Finanzamt entrichten müssen, können Sie eine Aussetzung der Vollziehung beantragen. Dies bedeutet, dass Sie salopp gesagt einen Zahlungsaufschub in Höhe der Beträge erhalten können, die sich ergeben, wenn Ihrem Einspruch in voller Höhe entsprochen wird. Die Aussetzung der Vollziehung endet, wenn über den Einspruch entschieden wurde. Sollte der Einspruch erfolglos sein endet die Aussetzung der Vollziehung und Sie müssen die Nachzahlung leisten, die dann auch verzinst wird.
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AW: Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 AO - Was heisst das?
Zitat von korsika Beitrag anzeigenund Sie müssen die Nachzahlung leisten, die dann auch verzinst wird.
es kommt immer darauf an wie lange eine aussetzung lief, falls dem einspruch schnell abgeholfen wird müssen nicht unbedingt zinsen anfallen
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AW: Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 AO - Was heisst das?
Ich hole das Thema nochmal hoch.
Es geht um die 6% Zinsen zur ESt.
Da z.Z. ein Verfahren beim BVerfG anliegt, hat der BFH / BMF den FÄ„ eine Aussetzung der Vollziehung empfohlen (aktuell n.m.K. sogar schon ab 01.04.2012, also für 3 zusätzliche Jahre!).
Das FA hat mir nach Einspruch die Zahlung der Zinsen ausgesetzt. Diese AdV ist gültig, bis der Rechtsstreit entschieden wird.
Frage:
a) Bekomme ich nach einer -z. B. negativen - Entscheidung eine erneute Zahlungsaufforderung von FA, oder muss ich regelmäßig nach diesem Rechtsstreit recherchieren und dann ggf. unaufgefordert die strittige Summe zahlen?
b) Oft bekomme ich weitere Steuerbescheide für das betreffende Jahr (z. B. wegen Beteiligungen nach Betriebsprüfungen).
Muss ich dann jedesmal erneut einen Antrag auf AdV stellen? Oder gilt der Erstantrag weiter?
Steuerschlumpf
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AW: Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 AO - Was heisst das?
Das Thema hatte und hat auch jetzt mit der elektronischen Steuererklärung nichts zu tun, weswegen wir das hier beenden sollten. Daher auch nur ganz knapp:
In Deinem Aussetzungsbescheid steht genau drinnen, wann die Aussetzung endet. Üblicherweise steht da drinnen, dass das passiert einen Monat nach Rücknahme Deines Einspruchs oder einen Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung oder nach Widerruf der Aussetzung durch das Finanzamt.
Normalerweise sollte der Bearbeiter darauf achten, dass die Aussetzung bei Bescheidänderungen aus ANDEREN Gründen nicht "herausfällt". Er muss aber dabei möglicherweise bestimmte Eingaben machen. Sollte er das übersehen, was Du ja an der Abtrechnung siehst, dürfte eine kurze Nachricht oder Anruf genügen.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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