Liebes Forum,
seit ca. 2 Wochen beschäftige ich mich mit einem Problem, was mir mein Arbeitgeber leider aufdrückt. Er möchte mich bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils des Dienstwagens von der Fahrtenbuchmethode auf die 1%Regel umstellen.
Seit Jahren habe ich einen Dienstwagen, welchen ich auch privat nutzen darf. Mit meinem Arbeitgeber ist z. Z. die sehr günstige Fahrtenbuchmethode vereinbart. Im Jahr 2011 lag der geldwerte Vorteil bei ca. 2.500 EUR. Dann bringe ich die Pendlerpauschale in meiner Steuererklärung in Abzug.
Jetzt möchte mein Arbeitgeber in Zukunft (mit nächstem Dienstwagentausch) auf die 1%-Regel (1%-Listenpreis+0,03% vom Listenpreis je BüroKM) abstellen. Das bedeutet, da ich bis zum Dienstsitz 78 KM fahre, sich dadurch ein sehr hoher geldwerter Vorteil ergibt (Listenpreis Fahrzeug ca. 25.000 EUR). Dieser beläuft sich dann im Jahr auf insgesamt ca. 10.000 EUR.
Wenn ich das nach meinen Recherchen bisher richtig verstanden habe, wird dann in Zukunft der geldwerte Vorteil von 10.000 EUR versteuert.
Jetzt teilte mir die Dienstwagenabteilung mit, daß mir bei der Umstellung kein Steuernachteil entsteht. Ich könnte privat ein Fahrtenbuch weiterführen. Mein Arbeitgeber teilt mir am Jahresende die tatsächl. Kosten mit (wie bisher auch), welche ich als Werbungskosten ansetzen kann. Weiterhin soll ich bei Privatfahrten die anfallenden Tankkosten selbst tragen.
Nach meinen Informationen ist dies aber nicht richtig. Mit den angefallen Kosten muß ich in der Steuererklärung eine Bruttolohnkürzung beantragen. Erst dann kann ich die Pendlerpauschale ansetzen.
geldwerter Vorteil: 10.000 EUR
abzügl. nachgewiesene Kosten: 6.000 EUR
= Bruttomehrlohn (zu versteuerndes Einkommen): + 4.000 EUR
Da ich bisher einen geldwerten Vorteil von ca. 2.500 EUR habe, bedeutet dies, daß mein zu versteuerndes Einkommen um 1.500 EUR steigt (4.000 EUR - 2.500 EUR).
Damit würde ich doch trozdem erheblich mehr Steurn bezahlen.
Bsp. (Grundtabelle)
zu versteuerndes EK 50.000 EUR: 12.847 EUR Steuerlast
zu versteuerndes EK 51.500 EUR: 13.462 EUR Steuerlast
steuerl. Mehrbelastung: 615 EUR (monatlich = 51,25 EUR moantlich)
Habe ich das Prinzip so richtig verstanden?
Wenn ja, müßte man in Zukunft die Ausgaben des Dienstwagens in die Höhe treiben, um eine höhere Bruttolohnkorrektur vornehmen zu können, um so weniger zu versteuern.
Welche Möglichkeiten habe ich noch, hier Steuern zu sparen? Kann ich meine privaten Tankkosten weiter ansetzen, wenn mein Arbeitgeber die 1%-Regel anwendet und ich dann in der Steuererklärung auf Fahrtenbuchmethode umstelle?
Vielen herzlichen Dank.
Fellow.
seit ca. 2 Wochen beschäftige ich mich mit einem Problem, was mir mein Arbeitgeber leider aufdrückt. Er möchte mich bei der Besteuerung des geldwerten Vorteils des Dienstwagens von der Fahrtenbuchmethode auf die 1%Regel umstellen.
Seit Jahren habe ich einen Dienstwagen, welchen ich auch privat nutzen darf. Mit meinem Arbeitgeber ist z. Z. die sehr günstige Fahrtenbuchmethode vereinbart. Im Jahr 2011 lag der geldwerte Vorteil bei ca. 2.500 EUR. Dann bringe ich die Pendlerpauschale in meiner Steuererklärung in Abzug.
Jetzt möchte mein Arbeitgeber in Zukunft (mit nächstem Dienstwagentausch) auf die 1%-Regel (1%-Listenpreis+0,03% vom Listenpreis je BüroKM) abstellen. Das bedeutet, da ich bis zum Dienstsitz 78 KM fahre, sich dadurch ein sehr hoher geldwerter Vorteil ergibt (Listenpreis Fahrzeug ca. 25.000 EUR). Dieser beläuft sich dann im Jahr auf insgesamt ca. 10.000 EUR.
Wenn ich das nach meinen Recherchen bisher richtig verstanden habe, wird dann in Zukunft der geldwerte Vorteil von 10.000 EUR versteuert.
Jetzt teilte mir die Dienstwagenabteilung mit, daß mir bei der Umstellung kein Steuernachteil entsteht. Ich könnte privat ein Fahrtenbuch weiterführen. Mein Arbeitgeber teilt mir am Jahresende die tatsächl. Kosten mit (wie bisher auch), welche ich als Werbungskosten ansetzen kann. Weiterhin soll ich bei Privatfahrten die anfallenden Tankkosten selbst tragen.
Nach meinen Informationen ist dies aber nicht richtig. Mit den angefallen Kosten muß ich in der Steuererklärung eine Bruttolohnkürzung beantragen. Erst dann kann ich die Pendlerpauschale ansetzen.
geldwerter Vorteil: 10.000 EUR
abzügl. nachgewiesene Kosten: 6.000 EUR
= Bruttomehrlohn (zu versteuerndes Einkommen): + 4.000 EUR
Da ich bisher einen geldwerten Vorteil von ca. 2.500 EUR habe, bedeutet dies, daß mein zu versteuerndes Einkommen um 1.500 EUR steigt (4.000 EUR - 2.500 EUR).
Damit würde ich doch trozdem erheblich mehr Steurn bezahlen.
Bsp. (Grundtabelle)
zu versteuerndes EK 50.000 EUR: 12.847 EUR Steuerlast
zu versteuerndes EK 51.500 EUR: 13.462 EUR Steuerlast
steuerl. Mehrbelastung: 615 EUR (monatlich = 51,25 EUR moantlich)
Habe ich das Prinzip so richtig verstanden?
Wenn ja, müßte man in Zukunft die Ausgaben des Dienstwagens in die Höhe treiben, um eine höhere Bruttolohnkorrektur vornehmen zu können, um so weniger zu versteuern.
Welche Möglichkeiten habe ich noch, hier Steuern zu sparen? Kann ich meine privaten Tankkosten weiter ansetzen, wenn mein Arbeitgeber die 1%-Regel anwendet und ich dann in der Steuererklärung auf Fahrtenbuchmethode umstelle?
Vielen herzlichen Dank.
Fellow.