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    umzugskosten

    Hallo,
    wir mussten am 31.01.11 umziehen, weil der Vermieter nichts gegen Schimmel
    getan hat. Können wir die Umzugspauschale deshalb geltend machen?

    #2
    AW: umzugskosten

    Ein Umzug kann steuerlich nur berücksichtigt werden, wenn er aus beruflichen oder betrieblichen Gründen veranlasst war. Ein Kriterium für die steuerliche Berücksichtigung ist unter anderem, ob sich die Fahrtstrecke oder der Zeitaufwand für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verringert hat. Ist dies der Fall?

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      #3
      AW: umzugskosten

      Nein, da private Lebensführung und nicht beruflich bedingt.

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        #4
        AW: umzugskosten

        Hallo frieda,

        da die Kosten nicht beruflich bedingt sind, können eventuell haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen in Frage kommen.
        Einfach mal googeln: Umzugskosten privat

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: umzugskosten

          Gem. § 35a des Einkommenssteuergesetz können die Aufwendungen für einen privaten Umzug als haushaltsnahe Dienstleistung angesetzt werden.
          Maximal wird ein Betrag von 3.000 Euro für Möbelpacker und Transportleistung anerkannt.
          Sprich 600 Eur abzug (3.000 Euro x 20 % )

          Wichtig ist, das Sie ein Umzugsunternehmen beauftragt haben. Freunde, Bekannte und Nachbarn werden nicht akzeptiert.

          Zudem ist eine weitere Vorausetzung, dass Sie eine Rechnung besitzen und diese Rechnung unbar bezahlt wurde (Überweisung, EC Karte)

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