Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage bzgl. der Fahrtkostenerstattung bei der Einkommenssteuererklärung. Ich habe einen täglichen Arbeitsweg (einfach) von 98Km vom Allgäu nach München
Kann ich, 1. nur die Pendlerpauschale abrechnen, also die 98Km x 0,30 x effek. Arbeitstage (wenn über 4500 Euro evtl. mit Km-Belegen, ist klar)
oder 2. nur die Bahn-Tickets (Monatskarte,DB Job-Ticket,etc)
oder 3. wenn ich mit dem Auto 90Km zu einem Park&Ride in München fahre, und dann weiter mit der MVV per U-Bahn zur Arbeit auch Beides?
Also 90Km x 0,30 x effek. Arbeitstage UND gleichzeitig ein MVV Job-Ticket
Geht Variante 3 oder sagt der Gesetzgeber entweder Auto, oder ÖPNV, aber nicht beides auf einmal
Danke schonmal vorab für Eure Hilfe.
Beste Grüße
Daniel
ich habe eine Frage bzgl. der Fahrtkostenerstattung bei der Einkommenssteuererklärung. Ich habe einen täglichen Arbeitsweg (einfach) von 98Km vom Allgäu nach München
Kann ich, 1. nur die Pendlerpauschale abrechnen, also die 98Km x 0,30 x effek. Arbeitstage (wenn über 4500 Euro evtl. mit Km-Belegen, ist klar)
oder 2. nur die Bahn-Tickets (Monatskarte,DB Job-Ticket,etc)
oder 3. wenn ich mit dem Auto 90Km zu einem Park&Ride in München fahre, und dann weiter mit der MVV per U-Bahn zur Arbeit auch Beides?
Also 90Km x 0,30 x effek. Arbeitstage UND gleichzeitig ein MVV Job-Ticket
Geht Variante 3 oder sagt der Gesetzgeber entweder Auto, oder ÖPNV, aber nicht beides auf einmal
Danke schonmal vorab für Eure Hilfe.
Beste Grüße
Daniel
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