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Einkommensteuererklärung 2011/ Heirat, Kind einige Fragen

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    Einkommensteuererklärung 2011/ Heirat, Kind einige Fragen

    Hallo,

    mein Mann und ich haben im Juli eine Erinnerung für die Abgabe der Steuererklärung erhalten. Ich habe Gott sei Dank bis Ende diesen Monats eine Fristverlängerung erhalten, und so langsam drückt der Schuh. Ich habe sonst immer für meinen Mann die Einkommensteuererklärung gemacht, weil das ja nicht so schwierig war. Da wir aber nun ein Kind haben, ich Elterngeld bekommen habe, und wir auch erst letztes Jahr geheiratet haben, ist es alles ein bisschen komplizierter. Ich habe so weit ich konnte alles ausgefüllt, aber einige Fragen bleiben offen, und ich hoffe mir kann jemand helfen.

    Kurz zu unseren Personen. Mein Mann geht Vollzeit arbeiten, und wir erhalten ergänzendes ALG II. Ich habe von September 2010 bis August 2011 Elterngeld für unsere Tochter erhalten. Geheiratet haben wir im Mai 2011.

    So nun zu den Fragen:

    1. Wo ist der Unterschied zwischen besonderer und getrennter Veranlagung? Aufgrund der Heirat muss ja sowieso jeder eine Erklärung abgeben.
    2. Mein Mann hat seit der Heirat Stk. 3 und ich 5. Diese gelten, trotz der Heirat im Mai, schon das komplette Jahr?
    3. Wer muss die "Anlage Kind" ausfüllen?
    4. Wir sind über meinen Mann familienversichert. Muss das irgendwo eingetragen werden?

    Vielen Dank und liebe Grüße
    Zuletzt geändert von Vroni M.; 18.09.2012, 16:24.

    #2
    AW: Einkommensteuererklärung 2011/ Heirat, Kind einige Fragen

    Hallo Vroni M.,

    zu 1. aufgrund der Eheschließung könnt ihr eine gemeinsame Erklärung abgeben.
    Das dürfte mit Anwendung des Splittingtarifes günstiger sein als
    Einzelveranlagung nach Grundtarif.

    zu 2. die Lohnsteuerklassen haben nur Einfluss auf den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat ab Mai die Stkl. III berücksichtigt vorher sicherlich nach Stkl. I die Lohnabrechnung gemacht.

    zu 4. bei gemeinsamer Veranlagung gibt es nur eine Anlage Kind.

    zu 5. in der Anlage Vorsorgeaufwand werden die Kranken- Pflegeversicherungsbeiträge und andere berücksichtigt. Wichtig wäre auf Seite 1 bei Zeile 11 für beide JA anzukreuzen und die gezahlten Beiträge tauchen nur bei deinem Mann in der Spalte auf.

    P.S. Gab es auch eine Frage 3 ?

    Tschüß

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      #3
      AW: Einkommensteuererklärung 2011/ Heirat, Kind einige Fragen

      Hallo,

      ich danke dir für deine Hilfe.

      Dann werden wir also die gemeinsame Veranlagung abgeben. Für mich selber muss ich aber die Anlage N abgeben, da ich ja das Elterngeld ausgezahlt bekommen habe, richtig?

      Da ich jetzt etwas in Eile bin, kann ich jetzt nicht so ausführlich antworten. Nochmal zur Lohnsteuerklasse: Ich war jetzt der Meinung, dass ich die Lohnsteuerklasse auch bei der Einkommensteuererklärung eintragen musste, deswegen auch die Frage.

      Die Frage 3 gab es, aber die konnte ich mir dann doch selber beantworten, und habe sie rausgelöscht :-)

      Gruß

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        #4
        AW: Einkommensteuererklärung 2011/ Heirat, Kind einige Fragen

        Hallo Vroni M.,

        das Elterngeld kannst du auch im Hauptvordruck Seite 4 Zeile 94 eintragen, es sei denn du warst ab September 2011 wieder in einem Arbeitsverhältnis, dann kommt es auf die Anlage N Seite 1 Zeile 29.
        Die Lohnsteuerklasse trägst du auf Anlage N die jetzt gültige ein, also III und V

        Tschüß

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          #5
          AW: Einkommensteuererklärung 2011/ Heirat, Kind einige Fragen

          Hallo holzgoe,

          da ich 2011 nur das Elterngeld als Einkünfte hatte, habe ich das im Hauptvordruck eingetragen. Ist ja quatsch dafür extra noch eine Anlage N auszufüllen.

          Auf der Anlage Kind, habe ich den Namen meines Mannes und seine Steuernummer eingetragen.

          Eben fiel mir noch der Zettel vom Finanzamt in die Hand, und da steht ja was wir einreichen müssen, und die Paragraphen:

          "Die Erklärungen sind abzugeben gem. §149 iVm. §
          25 (3) EStG
          56, 60 EStDV

          Ich habe mal im Netz nachgeschaut, aber der letzte Paragraph (60 EStDV) leuchtet mir so gar nicht ein. Kannst du mir sagen was damit gemeint ist?

          Gruß

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            #6
            AW: Einkommensteuererklärung 2011/ Heirat, Kind einige Fragen

            § 60 EStDV ist mehr an Gewerbetreibende gekoppelt und gibt nur wieder, dass die Steuererklärung die Bilanz wiederspiegelt.

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              #7
              AW: Einkommensteuererklärung 2011/ Heirat, Kind einige Fragen

              Danke Soulsummer für die Antwort.

              Somit sind meine Fragen ja alle geklärt. Danke für eure schnelle Hilfe.

              LG

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